Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7814 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-11-22 |
Mit Veröffentlichung der 7. MaRisk-Novelle hat die BaFin die für Interne Revisoren in Banken besonders wichtigen Anforderungen erneut angepasst. Die Schwerpunkte lagen auf ESG-Risiken, dem Immobiliengeschäft, der Kreditvergabe und -überwachung sowie allgemeinen Anforderungen an die Verwendung von Modellen. Zudem erfolgten unter anderem Klarstellungen zum Arbeiten im Homeoffice.
Die Publikation von Nachhaltigkeitsberichten nach dem Environmental-Social-and-Governance-(ESG)-Konzept hat in jüngerer Zeit einen immensen Bedeutungszuwachs erfahren. Neben steigenden Stakeholder-Erwartungen (zum Beispiel von nachhaltigen Investoren oder NGOs) steigt der regulatorische Druck aus europäischer und globaler Sicht. Die neue EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung [Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)] steht in einem engen Zusammenhang mit der EU-Taxonomie-Verordnung und der künftigen Richtlinie zu nachhaltigkeitsbezogenen Sorgfaltspflichten [Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD)].
Das #nextlevelaudit-Programm der Deutschen Telekom ist eine auf drei Jahre ausgelegte Transformation, die die Vision, Mission und Strategie der Konzernrevision in acht sehr konkreten Dimensionen operationalisiert. Im ersten Teil des Beitrags (ZIR 5/2023) wurden Vision und Mehrwertmission der Konzernrevision abgeleitet und dargestellt. Außerdem wurden der Veränderungsbedarf, die angestrebte Prüfungsqualität und der Zeitansatz beschrieben. In diesem zweiten Teil der Veröffentlichung geht es um die acht Dimensionen des #nextlevelaudit-Programms der Deutschen Telekom.
Durch den ungebrochenen Trend zu Auslagerungen in der Finanzbranche (auch an sogenannte Mehrmandantendienstleister) gewinnt die Zusammenarbeit der Internen Revisionen der auslagernden Unternehmen in Form von Gemeinschafts- oder Sammelprüfungen (Pooled Audits) zunehmend an Bedeutung. Der Artikel diskutiert die Frage, inwieweit es sich bei solchen Prüfungen selbst um Auslagerungen der Revisionen untereinander handelt und unter welchen Voraussetzungen ein sonstiger Fremdbezug vorliegt.
Erfolgt die vorvertragliche Aufklärung unvollständig oder falsch oder im Extremfall überhaupt nicht, kann dies im Franchising rasch zu einschneidenden Konsequenzen führen: Genannt seien hier mögliche Schadenersatzansprüche gegen den Franchisegeber, Nichtigkeit des Franchisevertrags oder Reputationsverluste des ganzen Franchisesystems. Gerichtsurteile legen den Eindruck nahe, dass die deutsche Franchisewirtschaft das Problem einer rechtsprechungskonformen und nach Best Practice ausgerichteten vorvertraglichen Aufklärungspflicht noch immer nicht gelöst hat. Hier könnte nun die Interne Revision in der Franchisepraxis als Qualitätssicherungsfunktion ins Spiel gebracht werden, um den Ablauf der Vertragsanbahnung zu stabilisieren und möglichst konfliktfrei und transparent für die beteiligten Parteien zu gestalten.
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Resilienz und ganzheitliches Krisenmanagement
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Haftungsprävention und Fallmanagement beim Einsatz von Fremdpersonal
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