DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7814.2018.01 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7814 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-01-26 |
Die berufsständische Definition des Deutschen Instituts für Interne Revision lässt Prüfung, aber auch Beratung, als mögliche Leistungen der Internen Revision zu. Die Standards konkretisieren diese zwei Ansätze in den A-Standards für die Prüfung und die C-Standards für die Beratung. Aktuelle Diskussionen zur Internen Revision als Trusted Advisor werten die Beratungsrolle der Internen Revision auf.
Das Auseinanderfallen von Eigentum und Management und das daraus resultierende Kontrollbedürfnis der Eigentümerseite, legitimiert seit langer Zeit die Existenz der Internen Revision. Auch andere Interessengruppen wie der Staat oder die Kapitalmärkte präferieren eine wirksame Revisionsfunktion als dritte Verteidigungslinie in den Unternehmen. Dies ist gemeinsame Auffassung der Revisionsinstitute (IIA, DIIR) und allgemein anerkannter State of the Art, der sich unter anderem in der gesetzlichen Normierung (vgl. AktG, KWG) und in der Verankerung im DCGK zeigt.
Die Analyse von Risiken war im Mittelstand bisher eher die Domäne für Spezialisten. Das Risikomanagement wurde oft erst in den letzten Jahren, teilweise unter dem Einfluss von Wirtschaftsprüfern oder mit der Einführung von Managementsystemen, entwickelt. Für die mittelständische Revision ist daher die Prüfung des Risikomanagements zunehmend wichtig geworden. Wenn die Interne Revision das Risikomanagement kompetent prüfen will, muss der Prüfer über ein ausreichendes Wissen über die im Risikomanagement gebräuchlichen Methoden und Ihre Einsatzgebiete verfügen.
Die Ablösung des Meldewesens nach § 9 WpHG zugunsten von Transaktionsmeldungen gemäß Art. 26 MiFIR bringt einige Veränderungen mit sich. Die gestiegenen Informationsbedürfnisse der Aufsicht zeigen sich in zusätzlichen melderelevanten Daten, zum Beispiel zu Geschäftsbeteiligten, oder weiteren meldepflichtigen Gattungen, Geschäften oder gar Instituten. Um diese Anforderungen erfüllen zu können, bedarf es einiger Änderungen, vor allem im Stammdatenhaushalt, an den Schnittstellen und im Meldesystem selbst.
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