DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7814.2021.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7814 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-07-27 |
Unternehmen agieren zu einem bestimmten Zeitpunkt mit einem spezifischen Geschäftsmodell in einem durch verschiedene Faktoren (zum Beispiel legale Anforderungen je Land, Konkurrenzsituation, Nachfrageentwicklung etc.) determinierten Handlungsrahmen. Das dabei kurzfristig eher stabile Chancen- und Risikoprofil des Unternehmens ist in der Regel hinreichend abschätzbar, damit prüfbar. Aus Sicht der Internen Revision ist in einem solchen Umfeld eine hinreichende Prüfungsabdeckung und daraus resultierende belastbare Assurance über Standardprüfansätze (zum Beispiel risikobasierte Prüfzyklen bei der Prüfungsplanung, Nutzung von normierten Prüfprogrammen etc.) erfahrungsgemäß mit hoher Qualität produktiv abbildbar.
Die Internationalen Grundlagen für die berufliche Praxis der Internen Revision (IPPF) sind das konzeptionelle Rahmenwerk des Institute of Internal Auditors (IIA). Die Einhaltung ihrer verbindlichen Elemente (Grundprinzipien, Ethikkodex, Standards und Definition der Internen Revision) ist für die berufliche Praxis der Internen Revision unverzichtbar. Die Standards und ihre Erläuterungen sind Anforderungen an die Berufsausübung der Internen Revision und zur Beurteilung ihrer Wirksamkeit. Die Implementierungsleitlinien unterstützen dabei, die Standards anzuwenden. Im Folgenden werden die Implementierungsleitlinien der Ausführungsstandards zur Auftragsdurchführung (Standards 2300–2340) zusammenfassend dargestellt.
Die Vorstände vieler Unternehmen sind im Bereich Risikomanagement primär bemüht, dass der Abschlussprüfer bei einer Prüfung orientiert am neuen IDW PS 340 n. F. (2020) keine schwerwiegenden Mängel feststellt und der Bestätigungsvermerk im Jahresabschluss nicht eingeschränkt wird. Viele Vorstände schließen aus einer bestandenen Prüfung nach IDW PS 340, dass damit die gesetzlichen Anforderungen an das Risikomanagement erfüllt seien. Aus dem Hinweis des Instituts der deutschen Wirtschaftsprüfer (IDW), demzufolge Jahresabschlüsse erst ab 2021 nach den präzisierten Anforderungen des IDW PS 340 n. F. (2020) geprüft werden müssen, wird zudem abgeleitet, dass die neuen Anforderungen, zum Beispiel zu Risikoaggregation und Risikotragfähigkeit, erst ab 2021 verbindlich seien. Beide Einschätzungen sind falsch, was nachfolgend erläutert wird.
National und international aufgestellte Unternehmen sehen sich zunehmend mit einer wachsenden Zahl von gesetzlichen Anforderungen konfrontiert, denen sie mit der Einhaltung von Compliance-Management-Systemen begegnen. Bezogen auf den Bereich der steuerlichen Vorgaben, ist das Tax-Compliance-Management-System (TCMS) als steuerliches innerbetriebliches Kontrollsystem zu interpretieren, welches die Einhaltung von steuerlichen Normen sicherstellen und steuerliche Regelverstöße verhindern soll. Bei wesentlichen Verstößen treten neben Steuerausfällen und Steuerstraftatbeständen auch die negativen Folgen ein, die bei nicht steuerlichen Compliance-Vergehen auftreten können.
Mehrere vorangegangene Insolvenzen und Krisen von Unternehmen, ausgelöst durch fehlendes Risikobewusstsein und mangelnde Informations- beziehungsweise Kontrollprozesse, veranlassten den Gesetzgeber im Mai 1998 zu erstmaligen Formulierungen von Risikomanagementanforderungen im Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG). Die deutschen Unternehmen wurden hiernach dazu verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu treffen und ein Überwachungssystem einzurichten, um den Fortbestand der Gesellschaft zu sichern und bestandsgefährdende Entwicklungen frühzeitig zu erkennen.
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Bungartz, O.: Handbuch Interne Kontrollsysteme (IKS). Steuerung und Überwachung von Unternehmen
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