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Durchführung des Auftrags (IPPF Nr.2300)

  • Dr. Oliver Bungartz

Der Standard „2300 Durchführung des Auftrags (2300 Performing the Engagement)“ gehört zu den Ausführungsstandards der Internationalen Standards für die berufliche Praxis der Internen Revision (Standards), die vom Internal Audit Standards Board des Institute of Internal Auditors (IIA) verkündet werden. Die Standards sind neben den Grundprinzipien für die berufliche Praxis der Internen Revision, der Definition der Internen Revision sowie dem Ethikkodex Bestandteil der verbindlichen Richtlinien der internationalen Berufsgrundlagen (International Professional Practices Framework – IPPF) für die Interne Revision.

Die Übersetzung des Standards „2300 Durchführung des Auftrags“ durch das Deutsche Institut für Interne Revision e.V. (DIIR) lautet wie folgt (DIIR 2015):

„Interne Revisoren müssen Informationen identifizieren, analysieren, bewerten und dokumentieren, die ausreichend zum Erreichen der Auftragsziele sind.“

In Ergänzung zum Standard 2300 sind noch die ergänzenden Standards „2310 Identifikation von Informationen (2310 Performing the Engagement)“, „2320 Analyse und Bewertung (2320 Analysis and Evaluation)“, „2330 Aufzeichnung von Informationen (2330 Documenting Information)“ sowie „2340 Überwachung der Auftragsdurchführung (2340 Engagement Supervision)“ veröffentlicht und vom Deutschen Institut für Interne Revision e.V. (DIIR) übersetzt worden (DIIR 2015):

„2310 Identifikation von Informationen

Interne Revisoren müssen zum Erreichen der Auftragsziele ausreichende, zuverlässige, relevante und konstruktive Informationen identifizieren.“

„2320 Analyse und Bewertung

Interne Revisoren müssen ihre Schlussfolgerungen und Revisionsergebnisse auf geeignete Analysen und Bewertungen stützen.“

„2330 Aufzeichnung von Informationen

Interne Revisoren müssen die zur Begründung der Schlussfolgerungen und Revisionsergebnisse relevanten Informationen aufzeichnen.“

„2340 Überwachung der Auftragsdurchführung

Die Durchführung der Aufträge ist in geeigneter Weise zu überwachen, um sicherzustellen, dass die Auftrags- und Qualitätsziele erreicht werden sowie die Weiterentwicklung des Personals gefördert wird.“

Als Ergänzung zum Standard „2330 Aufzeichnung von Informationen (2330 Documenting Information)“ existieren die folgenden Umsetzungsstandards:

  • 2330.A1 Prüfungsplanung mit Externen (2330.A1 Planning engagements with external parties): „Der Leiter der Internen Revision muss den Zugang zu den Prüfungsunterlagen regeln. Vor der Freigabe dieser Unterlagen an externe Stellen muss der Leiter der Internen Revision die Genehmigung der Geschäftsleitung, ggf. auch die Stellungnahme eines Rechtsberaters, einholen.“
  • 2330.A2 Anforderungen der Aufbewahrung (2330.A2 Retention requirements): „Der Leiter der Internen Revision muss für die Prüfungsunterlagen, ungeachtet des verwendeten Mediums, Aufbewahrungsfristen festlegen. Diese Aufbewahrungsfristen müssen den Richtlinien der Organisation und allen einschlägigen behördlichen oder sonstigen Anforderungen genügen.“
  • 2330.C1 Vereinbarung mit Kunden zu Prüfungsumfang und -zielen (2330.C1 Agreement with clients on engagement scope and objectives): „Der Leiter der Internen Revision muss Richtlinien für die Aufbewahrung und Aufbewahrungsfristen der Unterlagen von Beratungsaufträgen festlegen, wie auch für die Offenlegung dieser Unterlagen an interne und externe Stellen. Diese Vorgaben müssen den Richtlinien der Organisation und allen einschlägigen behördlichen oder sonstigen Anforderungen genügen.“

Zur Gruppe der 2300er Standards gehören die folgenden Implementierungsleitlinien (Praktischen Ratschläge):

  • 2300-1: Nutzung personenbezogener Informationen im Rahmen von Aufträgen (2300-1 Use of Personal Information in Conducting Engagements)
  • 2320-1: Analytische Verfahren (2320-1 Analytical Procedures)
  • 2320-2 Ursachenanalyse (2320-2 Root Cause Analysis)
  • 2320-3 Stichprobenverfahren (2320-2 Audit Sampling)
  • 2320-4 Kontinuierliche Prüfung (2320-4 Continuous Assurance)
  • 2330-1: Aufzeichnung von Informationen (2330-1 Documenting Information)
  • 2330.A1-1: Kontrolle der Prüfungsunterlagen (2330.A1-1 Control of Engagement Records)
  • 2330.A1-2: Gewähren von Zugang zu den Arbeitspapieren (2330.A1-2 Granting Access to Engagement Records)
  • 2330.A2-1: Aufbewahrung von Unterlagen (2330.A2-1 Retention of Records)
  • 2340-1: Beaufsichtigung der Auftragsdurchführung (2340-1: Engagement Supervision)

Die Gruppe der 2300er Standards sowie die zugehörigen Implementierungsrichtlinien (Praktische Ratschläge) zum Thema „Durchführung des Auftrags“ sind in der folgenden Abbildung zu Zwecken der Übersichtlichkeit nochmals zusammengefasst:

Abb.: Gruppe der 2300er Standards und zugehörige Praktische Ratschläge

Für den vollständigen Text des Standards „2300 Durchführung des Auftrags“ und den ergänzenden Standards sowie Leitlinien vgl. die Internationalen Standards für die berufliche Praxis der Internen Revision (Standards) sowie die Implementierungsleitlinien (Praktische Ratschläge) (www.theiia.org oder www.diir.de).

Literatur:

  • The Institute of Internal Auditors (IIA): International Professional Practices Framework (IPPF) 2015, Altamonte Springs, Florida, USA
  • Deutsches Institut für Interne Revision (DIIR), Frankfurt am Main, Institut für Interne Revision Österreich (IIA Austria), Wien und Schweizerischer Verband für Interne Revision (IIA Switzer-land), Zürich (Hrsg.): Internationale Standards für die berufliche Praxis der Internen Revision 2015

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