Der Begriff „Interne Revision” ist vom amerikanischen Institute of Internal Auditors (IIA) (Statement of Responsibilities of the Internal Auditor. New York, May 30th, 1957; überarbeitet in 1971, 1976 und 1999) definiert worden und beschreibt den elementaren Zweck, die Natur sowie die Aufgaben der Internen Revision:
„Internal auditing is an independent, objective assurance and consulting activity designed to add value and improve an organization's operations. It helps an organization accomplish its objectives by bringing a systematic, disciplined approach to evaluate and improve the effectiveness of risk management, control, and governance processes.“
Die Definition ist durch das Deutsche Institut für Interne Revision e.V. (DIIR), Frankfurt am Main, nach Abstimmung mit der österreichischen Arbeitsgemeinschaft Interne Revision (ARGE IR), Wien, und mit dem Schweizerischen Verband für Interne Revision (SVIR), Zürich übersetzt worden. Die autorisierte deutsche Übersetzung der Definition lautet:
„Die Interne Revision erbringt unabhängige und objektive Prüfungs- und Beratungsdienstleistungen, welche darauf ausgerichtet sind, Mehrwerte zu schaffen und die Geschäftsprozesse zu verbessern. Sie unterstützt die Organisation bei der Erreichung ihrer Ziele, indem sie mit einem systematischen und zielgerichteten Ansatz die Effektivität des Risikomanagements, der Kontrollen und der Führungs- und Überwachungsprozesse bewertet und diese verbessern hilft.“
Die Definition der Internen Revision ist neben den Grundprinzipien für die berufliche Praxis der Internen Revision, dem Ethikkodex sowie den Internationalen Standards für die berufliche Praxis der Internen Revision (Standards) Bestandteil der verbindlichen Elemente der internationalen Berufsgrundlagen (International Professional Practices Framework – IPPF) für die Interne Revision.
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