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Aufbewahren von Unterlagen (IPPF Nr.2330.A2)

  • Dr. Oliver Bungartz

Der Praktische Ratschlag „2330.A2-1 Aufbewahrung von Unterlagen“ (2330.A2-1 Retention of Records) unterstützt die Interne Revision bei der Anwendung des Standards „2330 Aufzeichnung von Informationen“ (2330 Documenting Information), der zu den Ausführungsstandards der Internationalen Standards für die berufliche Praxis der Internen Revision gehört.

Anforderungen für die Aufbewahrung divergieren in Abhängigkeit von Rechtsrahmen und Rechtssystem. Entsprechend diesen rechtlichen Richtlinien erstellt der Leiter der Internen Revision eine Richtlinie in Übereinstimmung mit rechtlichen und unternehmensinternen Vorgaben, die u.a. eine angemessene Aufbewahrung aus Prüfungen externer Dienstleister enthält.

Für den vollständigen Text des Praktischen Ratschlags „2330.A2-1 Aufbewahrung von Unterlagen“ (2330.A2-1 Retention of Records) sowie dem zugehörigen Standard „2330 Aufzeichnung von Informationen“ (2330 Granting Access to Engagement Records) vgl. die Praktischen Ratschläge sowie die Internationalen Standards für die berufliche Praxis der Internen Revision (www.theiia.org oder www.diir.de).

Literatur:

  • The Institute of Internal Auditors (IIA): International Professional Practices Framework (IPPF) 2011, Altamonte Springs, Florida, USA
  • Deutsches Institut für Interne Revision (DIIR), Frankfurt am Main, Institut für Interne Revision Österreich (IIA Austria), Wien und Schweizerischer Verband für Interne Revision (IIA Switzerland), Zürich (Hrsg.): Internationale Standards und Praktische Ratschläge für die berufliche Praxis der Internen Revision 2011

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