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Internationale Standards für die berufliche Praxis der Internen Revision

  • Dr. Oliver Bungartz

1. Einführung

Die Internationalen Standards für die berufliche Praxis der Internen Revision (Standards) sind vom Internal Audit Standards Board des Institute of Internal Auditors (IIA) verkündete berufsständische Verlautbarungen, welche die Anforderungen zur Durchführung eines breiten Spektrums an internen Revisionstätigkeiten beschreibt sowie die Kriterien für die Beurteilung der Qualität vorgibt (vgl. IIA 2015 und DIIR 2015).

Standards sind prinzipienbasiert und stellen ein Rahmenwerk für die Durchführung und Förderung der Internen Revision zur Verfügung. Die Standards sind verbindliche Anforderungen, die aus folgenden Komponenten bestehen (vgl. IIA 2015 und DIIR 2015):

  • Festlegungen grundlegender Anforderungen an die Berufsausübung der Internen Revision und zur Beurteilung der Wirksamkeit ihrer Ausübung, die international sowohl von Einzelpersonen als auch von Organisationen anwendbar sind.
  • Erläuterungen, die in den Festlegungen enthaltene Begriffe oder Konzepte verdeutlichen.

Es ist notwendig, sowohl die Festlegungen als auch ihre Erläuterungen zu berücksichtigen, um die Standards zu verstehen und sachgerecht anzuwenden. Die Standards verwenden Begriffe mit festgelegten Bedeutungen, die im Glossar festgehalten sind.

Die Standards sind neben den Grundprinzipien für die berufliche Praxis der Internen Revision, der Definition der Internen Revision sowie dem Ethikkodex Bestandteil der verbindlichen Elemente der internationalen Berufsgrundlagen (International Professional Practices Framework – IPPF) für die Interne Revision.

2. Anwendungsbereich

Interner Revisoren müssen die Standards des Institute of Internal Auditors IIA einhalten, um ihrer Verantwortung gerecht zu werden. Wenn Interne Revisoren aufgrund von Gesetzen und Vorschriften Teile der Standards nicht einhalten können, sind die Abweichungen zu kommunizieren und die darüber hinaus gehenden Standards einzuhalten. Wenn Interne Revisoren die Standards gemeinsam mit Standards anderer Regelungsinstanzen nutzen, können sie zusätzlich auf die Anwendung dieser Standards hinweisen, soweit dies sachgerecht ist. Sollten Unterschiede zwischen den Standards und den anderen Standards bestehen, muss sich die Interne Revision an die Standards halten und kann andere Standards berücksichtigen, sofern diese restriktiver sind (vgl. IIA 2015 und DIIR 2015).

3. Struktur und Aufbau

Die Struktur der Standards umfasst Attributstandards, Ausführungsstandards und Umsetzungsstandards.

Die Attributstandards beschreiben die Merkmale von Organisationen und Personen, die Aufgaben der Internen Revision wahrnehmen:

  • 1000 Aufgabenstellung, Befugnisse und Verantwortung
  • 1100 Unabhängigkeit und Objektivität
  • 1200 Fachkompetenz und berufliche Sorgfaltspflicht
  • 1300 Programm zur Qualitätssicherung und -verbesserung

Die Ausführungsstandards beschreiben die Tätigkeitsfelder der Internen Revision und stellen Qualitätskriterien auf, mit denen die Ausführung dieser Leistungen bewertet werden kann:

  • 2000 Leitung der Internen Revision
  • 2100 Art der Arbeiten
  • 2200 Planung einzelner Aufträge
  • 2300 Durchführung des Auftrags
  • 2400 Berichterstattung
  • 2500 Überwachung des weiteren Vorgehens
  • 2600 Kommunikation der Risikoakzeptanz

Die Attribut- und Ausführungsstandards beziehen sich auf alle Arten der Revisionstätigkeit. Die Umsetzungsstandards ergänzen die Attribut- und Ausführungsstandards um Anforderungen an Prüfungstätigkeiten (Assurance) und Beratungstätigkeiten (Consulting). In der Nummerierung der Umsetzungsstandards wird bei ergänzenden Standards zu Prüfungstätigkeiten der Buchstabe „A“ und bei ergänzenden Standards zu Beratungstätigkeiten der Buchstabe „C“ ergänzt, um die Zuordnung zu verdeutlichen.

Prüfungstätigkeiten umfassen die objektive Analyse von Prüfnachweisen durch den Internen Revisor, um eine unabhängige Meinung oder Schlussfolgerung bezüglich einer Einheit, eines Geschäfts, einer Funktion, eines Prozesses, Systems oder Sachverhalts abzugeben. Art und Umfang der Prüfungen werden durch den Internen Revisor festgelegt. Drei Parteien sind in der Regel bei Prüfungsleistungen beteiligt:

  1. direkt mit der Einheit, dem Geschäft, der Funktion, dem Prozess, System oder Sachverhalt beschäftigte Personen oder Gruppen - Prozessbeteiligte,
  2. die beurteilende Person oder Gruppe - der Interne Revisor, und
  3. die Beurteilung nutzende Personen oder Gruppe - die Nutzer.

Beratungstätigkeiten sind vom Wesen her beratender Art und werden im Allgemeinen auf Anfrage eines Kunden erbracht. Art und Umfang des Beratungsauftrages werden mit dem Kunden abgestimmt. Zwei Parteien sind an Beratungsleistungen beteiligt: (1) die Beratung leistende Person oder Gruppe – der Interne Revisor, (2) die Beratung suchende Person oder Gruppe - der Kunde. Im Rahmen von Beratungsleistungen soll der Interne Revisor objektiv bleiben und keine Ausführungsverantwortung übernehmen.

4. Überarbeitung und Weiterentwicklung

Überarbeitung und Weiterentwicklung der Standards ist ein andauernder Prozess. Vor der Veröffentlichung von Standards führt das Internal Audit Standards Board breit angelegte Befragungen und Beratungen durch. Dies umfasst die weltweite, öffentliche Abfrage von Kommentaren im Rahmen des Entwurfverfahrens. Jeder Entwurf wird auf der Website des Institute of Internal Auditors (IIA) zur Kommentierung veröffentlicht und an alle dem IIA angeschlossenen Institute verbreitet. Die Standards betreffende Vorschläge und Kommentare können an das IIA gerichtet werden.

5. Zusammenfassung

Das Deutsche Institut für Interne Revision e.V. (DIIR) hat im Zusammenhang mit der Internationalisierung der Internen Revision durch seine Mitgliedschaft im Institute of Internal Auditors (IIA) die Internationalen Standards für die berufliche Praxis der Internen Revision (Standards) übernommen. Die Standards sind neben den Grundprinzipien für die berufliche Praxis der Internen Revision, der Definition der Internen Revision und dem Ethikkodex Bestandteil der verbindlichen Elemente der internationalen Berufsgrundlagen (International Professional Practices Framework – IPPF) für die Interne Revision.

Literatur:

  • The Institute of Internal Auditors (IIA): International Professional Practices Framework (IPPF) 2015, Altamonte Springs, Florida, USA
  • Deutsches Institut für Interne Revision (DIIR), Frankfurt am Main, Institut für Interne Revision Österreich (IIA Austria), Wien und Schweizerischer Verband für Interne Revision (IIA Switzerland), Zürich (Hrsg.): Internationale Standards für die berufliche Praxis der Internen Revision 2015

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