Der Praktische Ratschlag „2330.A1-1 Kontrolle der Prüfungsunterlagen“ (2330.A1-1 Control of Engagement Records) unterstützt die Interne Revision bei der Anwendung des Standards „2300 Durchführung des Auftrags“ (2300 Performing the Engagement), der zu den Ausführungsstandards der Internationalen Standards für die berufliche Praxis der Internen Revision gehört.
Nach dem Praktischen Ratschlag 2330.A1-1 ist die Interne Revision dazu verpflichtet, nur Befugten Zugang zu den Arbeitspapieren (d.h. Berichte, Prüfnotizen, unterstützende Dokumentation und Korrespondenz unabhängig des genutzten Mediums) zu gewähren, da diese Eigentum der Organisation sind.
Haben Dritte Einsicht in die Arbeitspapiere, so ist dies von leitenden Führungskräften oder der Rechtsabteilung im Vorhinein zu genehmigen und der Geschäftsleitung sowie dem Überwachungsorgan mitzuteilen. Vorschriften zu Arbeitspapieren, Zugang zu selbigen sowie Verfahren für Prüfaufträge, bei denen es zu Ermittlungen kommen könnte, müssen von Geschäftsleitung und Überwachungsorgan überprüft werden. Ebenso können Vorschriften der Internen Revision existieren, die Verantwortlichkeiten und Zugang zu den Arbeitspapieren klären und je nach Organisationstyp, Branchenusancen und rechtlichen Regularien variieren.
Im Zuge einer Konkretisierung oder Erläuterung von Prüfungsergebnissen genehmigt der Leiter der Internen Revision unternehmensinternen Personen sowie dem Abschlussprüfer Zugriff auf die Arbeitspapiere. Kommt es zu einer Rechtsstreitigkeit und die Offenlegung wird gefordert, so sollte sich der Leiter der Internen Revision mit der Rechtsabteilung abstimmen.
Für den vollständigen Text des Praktischen Ratschlags „2330.A1-1 Kontrolle der Prüfungs-unterlagen“ (2330.A1-1 Control of Engagement Records) sowie dem zugehörigen Standard „2330 Aufzeichnung von Informationen“ (2330 Control of Engagement Records) vgl. die Praktischen Ratschläge sowie die Internationalen Standards für die berufliche Praxis der Internen Revision (www.theiia.org oder www.diir.de).
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