INTERNE REVISIONdigital
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe
Hilfe zur Suche
Ihr Warenkorb ist leer
Login | Registrieren
Sie sind Gast
  • Home
    • Nachrichten
    • Neu auf
    • Top Themen
  • Inhalt
    • eJournal
    • eBooks
    • Mediathek
    • Lexikon
    • Partner-Know-how
    • Standards/Methoden
  • Service
    • Infodienst
    • Kontakt
    • Stellen
    • Veranstaltungen
  • Bestellen
  • Über
    • Kurzporträt
    • Mediadaten
    • Benutzerhinweise
  • eJournal
  • eBooks
  • Mediathek
  • Lexikon
  • Partner-Know-how
  • Standards/Methoden
Lexikon

DIIR

Logo DIIR

INTERNE REVISIONdigital Partner

Logo BRL

INTERNE REVISIONdigital Partner

zum Puhnani Podcast

INTERNE REVISIONdigital

ist ein Angebot des

Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG
Instagram LinkedIn X Xing YouTube

Am häufigsten gesucht

Vierte MaRisk novelle Unternehmen Corporate Interne Standards IPPF Framework Risk Ziele und Aufgaben der Internen Revision Geschäftsordnung Interne Revision Revision Auditing IPPF Aufgaben Interne Revision Sicherheit Revision
  • Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

Kontrolle der Prüfungsunterlagen (IPPF Nr.2330.A1)

  • Dr. Oliver Bungartz

Der Praktische Ratschlag „2330.A1-1 Kontrolle der Prüfungsunterlagen“ (2330.A1-1 Control of Engagement Records) unterstützt die Interne Revision bei der Anwendung des Standards „2300 Durchführung des Auftrags“ (2300 Performing the Engagement), der zu den Ausführungsstandards der Internationalen Standards für die berufliche Praxis der Internen Revision gehört.

Nach dem Praktischen Ratschlag 2330.A1-1 ist die Interne Revision dazu verpflichtet, nur Befugten Zugang zu den Arbeitspapieren (d.h. Berichte, Prüfnotizen, unterstützende Dokumentation und Korrespondenz unabhängig des genutzten Mediums) zu gewähren, da diese Eigentum der Organisation sind.

Haben Dritte Einsicht in die Arbeitspapiere, so ist dies von leitenden Führungskräften oder der Rechtsabteilung im Vorhinein zu genehmigen und der Geschäftsleitung sowie dem Überwachungsorgan mitzuteilen. Vorschriften zu Arbeitspapieren, Zugang zu selbigen sowie Verfahren für Prüfaufträge, bei denen es zu Ermittlungen kommen könnte, müssen von Geschäftsleitung und Überwachungsorgan überprüft werden. Ebenso können Vorschriften der Internen Revision existieren, die Verantwortlichkeiten und Zugang zu den Arbeitspapieren klären und je nach Organisationstyp, Branchenusancen und rechtlichen Regularien variieren.

Im Zuge einer Konkretisierung oder Erläuterung von Prüfungsergebnissen genehmigt der Leiter der Internen Revision unternehmensinternen Personen sowie dem Abschlussprüfer Zugriff auf die Arbeitspapiere. Kommt es zu einer Rechtsstreitigkeit und die Offenlegung wird gefordert, so sollte sich der Leiter der Internen Revision mit der Rechtsabteilung abstimmen.

Für den vollständigen Text des Praktischen Ratschlags „2330.A1-1 Kontrolle der Prüfungs-unterlagen“ (2330.A1-1 Control of Engagement Records) sowie dem zugehörigen Standard „2330 Aufzeichnung von Informationen“ (2330 Control of Engagement Records) vgl. die Praktischen Ratschläge sowie die Internationalen Standards für die berufliche Praxis der Internen Revision (www.theiia.org oder www.diir.de).

Literatur:

  • The Institute of Internal Auditors (IIA): International Professional Practices Framework (IPPF) 2011, Altamonte Springs, Florida, USA
  • Deutsches Institut für Interne Revision (DIIR), Frankfurt am Main, Institut für Interne Revision Österreich (IIA Austria), Wien und Schweizerischer Verband für Interne Revision (IIA Switzerland), Zürich (Hrsg.): Internationale Standards und Praktische Ratschläge für die berufliche Praxis der Internen Revision 2011

  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • Cookie-Einstellung
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe

Die Nutzung für das Text und Data Mining ist ausschließlich dem Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG vorbehalten. Der Verlag untersagt eine Vervielfältigung gemäß §44b UrhG ausdrücklich.
The use for text and data mining is reserved exclusively for Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG. The publisher expressly prohibits reproduction in accordance with Section 44b of the Copy Right Act.

© 2026 Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin
Telefon: +49 30 25 00 85-0, Telefax: +49 30 25 00 85-305 E- Mail: ESV@ESVmedien.de
Erich Schmidt Verlag        CONSULTINGBAY        Zeitschrift Interne Revision

Wir verwenden Cookies.

Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Anpassen Cookies ablehnen Alle akzeptieren

Cookie-Einstellungen individuell konfigurieren

Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen:




zurück