Die Aufgaben der Innenrevision sind allumfassend und zunehmend komplexer. Vom internen Kontrollsystem, über das Risikomanagement- und -controllingsystem, dem Finanz- und Rechnungswesen bis zu den betrieblichen, gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Ordnungsvorgaben hat sie die Funktionsfähigkeit, Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Angemessenheit der entsprechenden Abläufe, Verfahren und Regelungen zu prüfen. Dieser Prüfungsansatz impliziert, dass nicht alle Prüffelder mit der gleichen Regelmäßigkeit und Intensität geprüft werden können. Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit gilt insbesondere für die Tätigkeit der Innenrevision. Die begrenzten Ressourcen sind daher so auf die Prüfungsobjekte zu verteilen, dass für das Institut der größtmögliche Nutzen erzielt wird. Entscheidungsparameter für die Ressourcenaufteilung unter diesem Aspekt und damit für die Intensität und Häufigkeit der Prüfungen ist der Risikograd der Prüffelder. Die Prüfungsplanung ist auch bisher schon – zumindest implizit – risikoorientiert vorgenommen worden. Ihren Niederschlag fand sie in der Aufteilung des zu prüfenden Gesamtvolumens auf einen Zeitraum von drei Jahren. Neu ist seit Anfang 2000 die explizite aufsichtsrechtliche Vorgabe des Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen (BAKred) für eine risikoorientierte Planung. Insbesondere für den Kreditbereich sollen nachfolgend die spezifischen Risikoarten dargestellt werden. Anschließend wird aufgezeigt, wie eine systematische Risikobewertung und hieraus ein risikoorientierter Prüfungsansatz abgeleitet werden kann.
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