Mit den DIIR Revisionsstandards greift das Deutsche Institut für Interne Revision e.V. (DIIR) grundsätzliche und aktuelle Themen der Internen Revision auf, bearbeitet diese in seinen Gremien und stellt sie dann den Mitgliedern und interessierten Fachkräften zur Unterstützung ihrer beruflichen Tätigkeit zur Verfügung. Die Einhaltung der nationalen Revisionsstandards wird den Mitgliedern des Deutschen Instituts für Interne Revision e.V. (DIIR) dringend empfohlen, obwohl sie auf internationaler Ebene eher den Charakter einer praktischen Empfehlung haben (vgl. Kregel 2008, S. 20).
Das Deutsche Institut für Interne Revision e.V. (DIIR) hat bislang fünf Revisionsstandards verabschiedet, die dem Internen Revisor als Leitlinie für seine tägliche Praxis und Richtschnur für die zuverlässige Erfüllung seiner Aufgaben dienen sollen (vgl. Lück 2001, S. 145-147):
Der DIIR-Revisionsstandard Nr. 1 (die Inhalte des Revisionsstandards werden hier zusammenfassend dargestellt. Vgl. zu weiteren Einzelheiten den DIIR-Revisionsstandard Nr. 1: Zusammenarbeit von Interner Revision und Abschlussprüfer. Zuerst veröffentlicht in: Zeitschrift Interne Revision 2001, S. 34-36 und abrufbar unter www.diir.de) ist eine Leitlinie für die Zusammenarbeit mit dem Abschlussprüfer, die mit dem Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) abgestimmt wurde (Vgl. für eine ausführliche Analyse der Thematik Lück/Henke 2006, S. 127).
Nach Meinung des Deutschen Instituts für Interne Revision (DIIR) ist die Überwachung und die zunehmende Berücksichtigung von Risikoaspekten durch die Interne Revision als auch durch den Abschlussprüfer der Ausgangspunkt einer notwendigen Intensivierung der Zusammenarbeit beider Prüfungseinrichtungen. Vergleichbare Prüfungshandlungen von Interner Revision und Abschluss-prüfer sowie eine Interne Revision, die dazu beiträgt, das Überwachungsrisiko zu reduzieren, schaffen die Voraussetzung für eine Reduktion der Prüfungshandlungen durch den Abschlussprüfer.
Das Deutsche Institut für Interne Revision (DIIR) definiert für eine ordnungsgemäße und effiziente Zusammenarbeit bestimmte Anforderungen, die sowohl an den Abschlussprüfer als auch an die Interne Revision gerichtet sind. Nach dem DIIR-Revisionsstandard Nr. 1 setzen die Prüfungshandlungen des Abschlussprüfers voraus, dass er seinen allgemeinen und besonderen Berufs-pflichten nachkommt. Dies bedeutet insbesondere, dass der Abschlussprüfer
Der Abschlussprüfer kann nach Auffassung des Deutschen Instituts für Interne Revision (DIIR) wiederum die Ergebnisse der Internen Revision verwerten, wenn die folgenden Voraussetzungen gegeben sind:
Der Umfang der Zusammenarbeit zwischen Interner Revision und Abschlussprüfer wird sich auf die Phasen Planung, Durchführung und Überwachung erstrecken. Dabei wird sich nach Meinung des Deutschen Instituts für Interne Revision e.V. (DIIR) die Zusammenarbeit insb. bei der Prüfung des Risikomanagementsystems verstärken.
Nach dem Revisionsstandard Nr. 1 werden wirtschaftliche Zwänge und die Erweiterung der Aufgabengebiete von Interner Revision und Abschlussprüfer sowie die folgenden Aspekte zwangs-läufig die Zusammenarbeit beider Überwachungsorgane verstärken:
Für den vollständigen Text des DIIR Revisionsstandard Nr. 1: Zusammenarbeit von Interner Revision und Abschlussprüfer vgl. die Homepage des Deutschen Instituts für Interne Revision e.V. (DIIR), auf der die Inhalte frei herunterladbar sind (www.diir.de).
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