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DIIR Revisionsstandard Nr. 1 - Zusammenarbeit von Interner Revision und Abschlussprüfer

  • Dr. Oliver Bungartz

Mit den DIIR Revisionsstandards greift das Deutsche Institut für Interne Revision e.V. (DIIR) grundsätzliche und aktuelle Themen der Internen Revision auf, bearbeitet diese in seinen Gremien und stellt sie dann den Mitgliedern und interessierten Fachkräften zur Unterstützung ihrer beruflichen Tätigkeit zur Verfügung. Die Einhaltung der nationalen Revisionsstandards wird den Mitgliedern des Deutschen Instituts für Interne Revision e.V. (DIIR) dringend empfohlen, obwohl sie auf internationaler Ebene eher den Charakter einer praktischen Empfehlung haben (vgl. Kregel 2008, S. 20).

Das Deutsche Institut für Interne Revision e.V. (DIIR) hat bislang fünf Revisionsstandards verabschiedet, die dem Internen Revisor als Leitlinie für seine tägliche Praxis und Richtschnur für die zuverlässige Erfüllung seiner Aufgaben dienen sollen (vgl. Lück 2001, S. 145-147):

  • DIIR Revisionsstandard Nr. 1: Zusammenarbeit von Interner Revision und Abschlussprüfer
  • DIIR Revisionsstandard Nr. 2: Prüfung des Risikomanagement durch die Interne Revision
  • DIIR Revisionsstandard Nr. 3: Qualitätsmanagement in der Internen Revision
  • DIIR Revisionsstandard Nr. 4: Standard zur Prüfung von Projekten
  • DIIR Revisionsstandard Nr. 5: Standard zur Prüfung des Anti-Fraud-Management-Systems durch die Interne Revision

Der DIIR-Revisionsstandard Nr. 1 (die Inhalte des Revisionsstandards werden hier zusammenfassend dargestellt. Vgl. zu weiteren Einzelheiten den DIIR-Revisionsstandard Nr. 1: Zusammenarbeit von Interner Revision und Abschlussprüfer. Zuerst veröffentlicht in: Zeitschrift Interne Revision 2001, S. 34-36 und abrufbar unter www.diir.de) ist eine Leitlinie für die Zusammenarbeit mit dem Abschlussprüfer, die mit dem Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) abgestimmt wurde (Vgl. für eine ausführliche Analyse der Thematik Lück/Henke 2006, S. 127).

Nach Meinung des Deutschen Instituts für Interne Revision (DIIR) ist die Überwachung und die zunehmende Berücksichtigung von Risikoaspekten durch die Interne Revision als auch durch den Abschlussprüfer der Ausgangspunkt einer notwendigen Intensivierung der Zusammenarbeit beider Prüfungseinrichtungen. Vergleichbare Prüfungshandlungen von Interner Revision und Abschluss-prüfer sowie eine Interne Revision, die dazu beiträgt, das Überwachungsrisiko zu reduzieren, schaffen die Voraussetzung für eine Reduktion der Prüfungshandlungen durch den Abschlussprüfer.

Das Deutsche Institut für Interne Revision (DIIR) definiert für eine ordnungsgemäße und effiziente Zusammenarbeit bestimmte Anforderungen, die sowohl an den Abschlussprüfer als auch an die Interne Revision gerichtet sind. Nach dem DIIR-Revisionsstandard Nr. 1 setzen die Prüfungshandlungen des Abschlussprüfers voraus, dass er seinen allgemeinen und besonderen Berufs-pflichten nachkommt. Dies bedeutet insbesondere, dass der Abschlussprüfer

  • die Ausschlusstatbestände nach § 319 Abs. 2 und 3 HGB und
  • die Facharbeit des wirtschaftsprüfenden Berufsstands beachtet,
  • die notwendigen Kenntnisse bei fachspezifischen Prüfungen besitzt,
  • die Grenzen der Zulässigkeit von Prüfung und Beratung einhält,
  • für eine angemessene interne Qualitätskontrolle sorgt sowie zu gegebener Zeit den Anforderungen einer externen Qualitätsüberwachung (Peer Review) nachkommt und
  • die Interne Revision über alle relevanten Feststellungen unterrichtet.

Der Abschlussprüfer kann nach Auffassung des Deutschen Instituts für Interne Revision (DIIR) wiederum die Ergebnisse der Internen Revision verwerten, wenn die folgenden Voraussetzungen gegeben sind:

  • Die fachlichen Mitarbeiter der Internen Revision müssen den Ethikkodex, die Internationalen Standards für die berufliche Praxis der Internen Revision sowie die DIIR-Revisionsstandards einhalten.
  • Die Interne Revision muss in der Unternehmenshierarchie so eingeordnet sein, dass sie weit-gehend weisungs- und prozessunabhängig ist und die Objektivität in der Darstellung ihrer Ergebnisse durch ihre Stellung garantieren kann.
  • Die Interne Revision muss die Tätigkeiten in ihren Arbeitsgebieten ordnungsgemäß planen, durchführen, überwachen und dokumentieren. Hierzu ist eine angemessene quantitative und qualitative Personal- und Sachausstattung erforderlich.
  • Die Interne Revision unterrichtet den Abschlussprüfer über alle relevanten Feststellungen.

Der Umfang der Zusammenarbeit zwischen Interner Revision und Abschlussprüfer wird sich auf die Phasen Planung, Durchführung und Überwachung erstrecken. Dabei wird sich nach Meinung des Deutschen Instituts für Interne Revision e.V. (DIIR) die Zusammenarbeit insb. bei der Prüfung des Risikomanagementsystems verstärken.

Nach dem Revisionsstandard Nr. 1 werden wirtschaftliche Zwänge und die Erweiterung der Aufgabengebiete von Interner Revision und Abschlussprüfer sowie die folgenden Aspekte zwangs-läufig die Zusammenarbeit beider Überwachungsorgane verstärken:

  • Ausweitung der Aufgabengebiete sowie zunehmende Komplexität und Internationalisierung der Prüfungsaufgaben.
  • Haftungsrisiken (z. B. Umweltschutz, Produkthaftung, Korruption).
  • Wachsende Bedeutung der Informationstechnologie.
  • Zunehmende Professionalisierung der Internen Revision.

Für den vollständigen Text des DIIR Revisionsstandard Nr. 1: Zusammenarbeit von Interner Revision und Abschlussprüfer vgl. die Homepage des Deutschen Instituts für Interne Revision e.V. (DIIR), auf der die Inhalte frei herunterladbar sind (www.diir.de).

Literatur:

  • Bungartz, Oliver und Wolfgang Lück: Revisionsstandards des DIIR – Deutsches Institut für Interne Revision e.V. In: Anforderungen an die Interne Revision. Grundsätze, Methoden, Perspektiven. Hrsg. Wolfgang Lück. Berlin 2009, S. 37-64
  • Institut für Interne Revision e.V. (DIIR) (Hrsg.): DIIR-Revisionsstandard Nr. 1: Zusammenarbeit von Interner Revision und Abschlussprüfer. Zuerst veröffentlicht in: Zeitschrift Interne Revision 2001, S. 34-36
  • Kregel, Joachim. Revisionsmanagement und die Rolle des Revisors. Lektion 2. In: Schriftlicher Management-Lehrgang in 12 Lektionen „Interne Revision“. Hrsg. Euroforum Verlag. 2. Aufl. Düsseldorf 2008
  • Lück, Wolfgang: Stichwort „Interne Revision“. In: Lexikon der Internen Revision. München und Wien 2001, S. 145-147
  • Lück, Wolfgang und Michael Henke: Zusammenarbeit von Interner Revision (IR) und Abschlussprüfer. In: Zentrale Tätigkeitsbereiche der Internen Revision. Aktuelle und zukünftige Schwerpunkte erfolgreicher Revisionsarbeit. Hrsg. Wolfgang Lück. Band 6 des DIIR-Forums. Berlin 2006, S. 121-151

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