Der für den Compliance-Bereich relevante Rechts- und Aufsichtsrahmen ist außerordentlich weit. Dies liegt zum einen an der dynamischen Entwicklung, die die Compliance- Tätigkeit seit etwa Mitte der 90er-Jahre in Deutschland erfahren hat. Hiermit verbunden ist eine Erweiterung des Verständnisses von Compliance über das ursprüngliche Kerngebiet der Wertpapier-Compliance im wertpapierhandelsrechtlichen Sinne hinaus. Zum anderen hat aber auch das Kapitalmarktrecht einen enormen Bedeutungszuwachs und eine tiefgehende Auffächerung erfahren. Als dritte Dimension tritt hinzu, dass der Großteil des compliance-relevanten Rechtsrahmens inzwischen europäischen Ursprungs ist.
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