Die weiterhin sehr hohen Energiepreise belasten zunehmend die wirtschaftliche Entwicklung und die Inflationsdaten. Zu befürchten ist, dass Versorgungsengpässe und weitere Preissteigerungen auftreten werden. Eine (lediglich sehr begrenzte) Entlastung soll eine einmalige Energiepreispauschale über 300 € bringen, die bei Arbeitnehmern mit der Lohnabrechnung September durch den Arbeitgeber auszubezahlen ist. In dieser Ausgabe geben wir Hinweise hierzu. Unabhängig von dieser Maßnahme bleibt zu hoffen, dass weitere staatliche Entlastungen erfolgen werden.
Positiv zu bewerten ist die Absenkung des Zinssatzes für Steuernachzahlungen (und Erstattungen) von 6 % auf 1,8 % p.a. mit Wirkung ab dem 01.01.2019. Bedauerlich ist dagegen, dass der Gesetzgeber die Höhe der Stundungszinsen, Aussetzungszinsen, Prozesszinsen auf Erstattungsbeträge und Hinterziehungszinsen weiterhin bei 6 % belassen hat. Möglicherweise ändert sich dies erst nach einer (weiteren) Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Frage der Verfassungswidrigkeit.
Die Corona-Pandemie hat seit Anfang 2020 Auswirkungen auf unser persönliches, gesellschaftliches und wirtschaftliches Leben. Über die verschiedenen Corona-Hilfen informieren wir auf unserer Internetseite www.rsm.de im Coronavirus Resource Center. Pandemiebedingt wird zunehmend das Home-Office genutzt. Die Finanzverwaltung achtet hierbei verstärkt darauf, dass bei Miteigentümereigenschaft von Eheleuten am Grundstück ein Abzug grundstücksbezogener Aufwendungen für ein Arbeitszimmer auf die Miteigentumsquote des betreffenden Ehepartners beschränkt ist.
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