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15.01.2016

Unternehmenseigene Ermittlungen – das Ende der Wirtschaftskriminalität?

ESV-Redaktion INTERNE REVISIONdigital
Birgit Galley (Foto: privat)
Wer darf eigentlich was – vor allem aber: wer darf was nicht? Was bei unternehmenseigenen Ermittlungen zulässig ist, erläutert die Ermittlungsexpertin Birgit Galley.
Um den Ruf unternehmenseigener Ermittlungen ist es nicht zum Besten bestellt. Das muss aber nicht sein, so Birgit Galley, eine der Autorin des Bandes „Unternehmenseigene Ermittlungen“ in einem Interview auf COMPLIANCEdigital.de. „Eine Ermittlung ist nur dann eine Bedrohung, wenn sie unprofessionell durchgeführt wird“. Die Folge: „Misstrauen, falsche Verdächtigungen, unkorrekte Sachverhalte, unhaltbare Sanktionen und enorme Reputationsschäden.

Laufen die Ermittlungen hingegen professionell ab, haben redliche Mitarbeiter oder Geschäftspartner nichts zu befürchten. Im Gegenteil!

Eine entscheidende Rolle spielt – wie in allen Geschäftsfeldern – das Vertrauen. Aber: „Vertrauen stößt genau dann an seine Grenzen, wenn wir es mit raffinierten Tätern zu tun haben. Vertrauen ist für jedes Geschäft absolut lebensnotwendig, es dürfe aber nicht mit Naivität verwechselt werden.

Spagat zwischen Sehen und Suchen

Um dieses Vertrauen nicht zu gefährden, gilt auch bei unternehmenseigenen Ermittlungen der Grundsatz: „Nicht alles was möglich ist, ist auch erlaubt“.

Unternehmen sind, wie Galley in dem Interview betont, „in Bezug auf schädigendes Verhalten nicht angehalten, dieses zu suchen, also förmlich überall eine Straftat zu wittern und alles und jeden zu kontrollieren – das ist höchst schädlich für die Kultur des Hauses“. Aber, sollten „Sachverhalte durch regelmäßige Kontrollen oder auch eingegangene Hinweise zu Tage treten, die einer Verfolgung bedürfen, dann müsse man  in der Lage sein, dies zu erkennen. Alles andere wäre unprofessionell und ebenfalls für die Unternehmenskultur schädlich. Es handelesich  um einen Spagat, „immer im richtigen Maß mit Fehlverhalten oder sogar Täterverhalten im Unternehmen umzugehen“.

Unternehmenseigene Ermittlungen statt Ermittlungen durch staatliche Ermittlungsbehörden?

Bei all dem Aufklärungswillen in den Unternehmen muss dagegen auch klar sein. Unternehmenseigene Ermittlungen können staatliche Ermittlungen nicht ersetzen.

Was sie vereint, so Galley im Interview auf ESV.info, „ist die Verfolgung von wirtschaftsdeviantem Verhalten, was sie trennt sind die Rahmenbedingungen und die berechtigten unterschiedlichen Interessen, die aus einer staatlichen Verfolgung und einer unternehmensgeprägten Verfolgung entstehen“.

Ziel sei und bleibe es daher, unternehmenseigene Ermittlungen weiter  zu professionalisieren. Und irgendwann, so die Hoffnung von Galley, „sind wir vielleicht auch soweit, dass unternehmenseigene Ermittlungen begrüßt werden, weil sie redliches Verhalten zeigt und unredliches aufdeckt.

Das gesamte Interview zum Thema unternehmenseigene Ermittlungen von Frau Galley lesen Sie hier (Teil 1) und auf ESV.info (Teil 2).

(ESV/ms)
 
Zur Person
Birgit Galley studierte Betriebswirtschaft an der Humboldt-Universität zu Berlin mit dem Schwerpunkt Recht. Sie ist Betrugsermittlerin (Certified Fraud Examiner) und Geschäftsführerin der Forensic Management GmbH, mit der sie seit Mitte der 1990er Jahre Unternehmen verschiedener Branchen in der Aufbereitung eingetretener Schadensfälle und in der präventiven Beratung zum Aufbau geeigneter Compliance-Strukturen betreut. Sie hat mehrere Aufsichtsratsmandate und ist Initiatorin, Gründungsmitglied und Mitglied im Verwaltungsrat des DICO - Deutsches Institut für Compliance e.V. Als Direktorin der School GRC und School CIFoS an der Steinbeis-Hochschule Berlin verantwortet sie den MBA in Compliance & Wirtschaftskriminalität sowie den Master Kriminalistik.


Soeben ist im Erich Schmidt Verlag das Buch „Unternehmenseigene Ermittlungen“ von Birgit Galley, Dr. Ingo Minoggio und Prof. Dr. Marko Schuba erschienen. Das eBook steht Abonnenten von INTERNEREVISIONdigital kostenfrei zur Verfügung.

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