Die Funktion von Moral besteht in der Bereitstellung von Systemen der Handlungskoordinierung mit anderen. Wiederkehrende Handlungen und Handlungserfordernisse sollen so koordiniert werden, dass wechselseitiges Handeln reibungslos funktioniert. Recht hat zwar die gleiche Funktion, jedoch stimmen Recht und Moral nicht in allen Regelungsfeldern und Regelungstiefen überein. Moral beruht auf Werten, also subjektiv geteilten Präferenzen, während Recht auf absolut geltenden Normen basiert.
Die Bezugsfeldkomponente der Moral spiegelt die Abhängigkeit der Orientierung gegenüber dem Nächsten von der sozialen Entfernung und damit der Intensität menschlicher und wirtschaftlicher Interaktion wider. Moralisches Handeln richtet sich am stärksten an der eigenen Familie aus und nimmt über die eigene Stadt, die Region, das eigene Land, den eigenen Kontinent bis hin zum Globus ab. Je intensiver die Interdependenz desto stärker ist die Koordination mit und Akzeptanz von moralischen Normen.
Gesetze haben ebenfalls Bezugsfelder. Die Bezugsfelder von Gesetzen sind die Nationalstaaten, für deren Geltungsbereiche Gesetze erlassen werden. Die Fragmentierung gesetzlicher Normen gibt es seit dem Bestehen unterschiedlicher Nationalstaaten.
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