Zunächst werde ich auf einige begriffliche Grundlagen eingehen. Eine Fairness Opinion i.S.d. IDW S 8 ist eine Stellungnahme des Wirtschaftsprüfers zur finanziellen Angemessenheit eines Transaktionspreises im Rahmen einer unternehmerischen Initiative. Fairness Opinions dienen der Absicherung der zuständigen Unternehmensorgane und der Dokumentation ihrer Entscheidungsgrundlagen. Fairness Opinions können Hinweise geben, ob Entscheidungsträger ihre aktienrechtlichen Sorgfaltspflichten im Sinne der sog. Business Judgement Rule beachtet haben. Die „finanzielle Angemessenheit“ ist gesetzlich nicht definiert. Nach dem IDW S 8 ist ein Transaktionspreis dann finanziell angemessen, wenn er innerhalb einer Bandbreite von zum Vergleich herangezogenen Transaktionspreisen liegt.
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