INTERNE REVISIONdigital
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe
Hilfe zur Suche
Ihr Warenkorb ist leer
Login | Registrieren
Sie sind Gast
  • Home
    • Nachrichten
    • Neu auf
    • Top Themen
  • Inhalt
    • eJournal
    • eBooks
    • Mediathek
    • Lexikon
    • Partner Know how
    • Standards/Methoden
  • Service
    • Infodienst
    • Kontakt
    • Stellen
    • Veranstaltungen
  • Bestellen
  • Über
    • Kurzporträt
    • Mediadaten
    • Benutzerhinweise
  • eJournal
  • eBooks
  • Mediathek
  • Lexikon
  • Partner Know how
  • Standards/Methoden
Lexikon

DIIR

Logo DIIR

INTERNE REVISIONdigital Partner

Logo RSM

INTERNE REVISIONdigital Partner

zum Puhnani Podcast

INTERNE REVISIONdigital

ist ein Angebot des

Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG

Social Media

Twitter Facebook

Am häufigsten gesucht

IT Kreditinstitute Handbuch Interne Kontrollsysteme Grundlagen der Internen Revision IPPF Framework Prüfung Datenschutz Checklisten öffentliche Verwaltung Corporate Leitfaden zur Prüfung von Projekten Risikomanagement Risikotragfähigkeit Unternehmen control cobit IPPF
  • Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

Gebrauch der Formulierung „übereinstimmend mit den Internationalen Standards für die berufliche Praxis der Internen Revision“ (IPPF Nr.1321)

  • Dr. Oliver Bungartz

Der Praktische Ratschlag „1321-1 Gebrauch der Formulierung „übereinstimmend mit den Internationalen Standards für die berufliche Praxis der Internen Revision“ (1321-1 Use of “Conforms with the International Standards for the Professional Practice of Internal Auditing“) unterstützt die Interne Revision bei der Anwendung des Standards 1321 Gebrauch der Formulierung „übereinstimmend mit den Internationalen Standards für die berufliche Praxis der Internen Revision“ (1321 Use of “Conforms with the International Standards for the Professional Practice of Internal Auditing“), der zu den Attributstandards der Internationalen Standards für die berufliche Praxis der Internen Revision gehört.

Nach dem Praktischen Ratschlag 1321-1 sind laufende Überwachung sowie externe und interne Beurteilungen einer Internen Revision vorzunehmen, um die Übereinstimmung mit den internationalen Berufsgrundlagen der Internen Revision zu beurteilen und ggf. Verbesserungsvorschläge zu geben.

Der Praktischen Ratschlag 1321-1 schreibt vor, alle fünf Jahre eine externe Beurteilung durchzuführen. Die dabei anzuwendende Formulierung lautet „in Übereinstimmung mit den Internationalen Standards für die berufliche Praxis der Internen Revision“, die nur zu nutzen ist, wenn die externe Beurteilung zusätzlich zu laufender Überwachung und zu regelmäßigen internen Beurteilung mindestens alle fünf Jahre erfolgt. Hierbei muss als Ergebnis die Einhaltung der internationalen Berufsgrundlagen angenommen werden können. Die Formulierung darf erst nach Bestätigung der Einhaltung internationaler Berufsgrundlagen durch eine externe Beurteilung verwendet werden.

Abweichungen von den internationalen Berufsgrundlagen sowie ein Versäumnis der externen Beurteilung sind vom Leiter der Internen Revision zu berichten. Abweichungen sind angemessen zu beheben sowie Korrekturmaßnahmen zu dokumentieren und angemessen zu berichten.

Für den vollständigen Text des Praktischen Ratschlags „1321-1 Gebrauch der Formulierung „übereinstimmend mit den Internationalen Standards für die berufliche Praxis der Internen Revision“ (1321-1 Use of “Conforms with the International Standards for the Professional Practice of Internal Auditing“) sowie dem zugehörigen Standard 1321 Gebrauch der Formulierung „übereinstimmend mit den Internationalen Standards für die berufliche Praxis der Internen Revision“ (1321 Use of “Conforms with the International Standards for the Professional Practice of Internal Auditing“) vgl. die Praktischen Ratschläge sowie die Internationalen Standards für die berufliche Praxis der Internen Revision (www.theiia.org oder www.diir.de).

Literatur:

  • The Institute of Internal Auditors (IIA): International Professional Practices Framework (IPPF) 2011, Altamonte Springs, Florida, USA
  • Deutsches Institut für Interne Revision (DIIR), Frankfurt am Main, Institut für Interne Revision Österreich (IIA Austria), Wien und Schweizerischer Verband für Interne Revision (IIA Switzerland), Zürich (Hrsg.): Internationale Standards und Praktische Ratschläge für die berufliche Praxis der Internen Revision 2011

  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • Cookie-Einstellung
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe
© 2022 Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin
Telefon: +49 30 25 00 85-0, Telefax: +49 30 25 00 85-305 E- Mail: ESV@ESVmedien.de
Erich Schmidt Verlag        CONSULTINGBAY        Zeitschrift Interne Revision

Wir verwenden Cookies.

Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Notwendige | Komfort | Statistik


Zur Aktivierung dieser Kategorie werden auch die Kategorien Statistik und Komfort aktiviert.
Cookie-Einstellungen individuell konfigurieren | Nur notwendige Cookies und eingeschränkte Funktionalität auswählen und annehmen

Cookie-Einstellungen individuell konfigurieren

Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen:


unterstützen uns bei der Analyse und Optimierung unserer Verlagsangebote. Sie werden anonymisiert aktiviert und geschrieben, beispielsweise durch unseren Anzeigenserver oder AWStats. Externe Analysetools wie Google-Analytics speichern Ihre Daten in den USA. Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die USA kein ausreichendes Datenschutzniveau besitzen. Ein behördlicher Zugriff auf Ihre Daten kann somit nicht ausgeschlossen werden. Es besteht kein sogenannter Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission und auch geeignete Garantien, etwa eine gerichtliche Überprüfung der vorgenannten Maßnahmen, sind nicht gegeben.

umfassen bei uns z.B. die reibungslose Einbindung von Session IDs oder externen Service-Anwendungen für unsere Besucherinnen und Besucher (z.B. Maps, Social Media, Video-Player, Stellenmarkt),

stellen sicher, dass Ihre Sitzung technisch (z.B. über den ESV-Sitzungs-Cookie) und rechtlich einwandfrei (z.B. durch die Speicherung dieser Ihrer Cookie-Konfiguration) abläuft. Ihr Einverständnis wird schon vorausgesetzt.

zurück