Wie im hier vorliegenden Werk „Compliance-Organisation in Wertpapierdienstleistungsunternehmen“ durchgehend und zuvor in Renz/Hense „Wertpapier-Compliance in der Praxis“ ausführlich dargestellt, wird die Organisation der Wertpapier-Compliance durch das Kreditwesengesetz (KWG) und das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) und die darauf fußenden Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion (MaComp) weitgehend vorgegeben. Einen derartig starken Eingriff in die Organisationshoheit von Unternehmen gibt es in keinem anderen Unternehmensbereich, der über eine Compliance-Organisation verfügt. Insoweit kann von Compliance-Organisationen im nicht regulierten Umfeld gesprochen werden.
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