Anh. XXVIII EU-ProspV stellt die Mindestangaben für Aktienzertifikate von KMU und Unternehmen mit geringer Marktkapitalisierung dar und wurde ebenso wie die Anhänge XXV bis XXVII bei der Revision der EU-ProspV neu eingefügt. Der vorliegende Anh. XXVIII EU-ProspV korrespondiert weitestgehend in Bezug auf die allgemeinen Angaben mit dem Anh. XXV EUProspV, welcher sich mit den Mindestangaben für Aktien von KMU und Unternehmen beschäftigt, so dass insoweit auf die ausführliche Kommentierung zum Anwendungsbereich des Anh. XXV EU-ProspV verwiesen werden kann. Die Anforderungen an die Beschreibung der Aktienzertifikate ist identisch mit den Angaben im Anh. X EU-ProspV, so dass die dortige Kommentierung zur Anwendung kommt.
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