Anhang XXI EU-ProspV wurde aufgenommen, um Angaben, für die bislang in der Wertpapierbeschreibung kein Raum war, die jedoch für die Anleger als nützlich angesehen werden, in den Endgültigen Bedingungen aufnehmen zu können. Leider wurde dies nicht in Form eines Freitextfeldes umgesetzt, sondern über Anhang XXI EU-ProspV konkretisiert.
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