Der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) empfiehlt für Deutschland geltende Grundsätze für eine gute Corporate Governance, d. h. der Kodex definiert den rechtlichen Ordnungsrahmen für die Leitung und Überwachung eines Unternehmens bzw. empfiehlt Grundsätze für eine optimale Unternehmensführung sowie eine optimale Überwachung eben dieser Führung. Eine vom Bundesministerium der Justiz im September 2001 eingesetzte Regierungskommission hat am 26. Februar 2002 die Erstfassung des Kodexes verabschiedet. Der Kodex wird jährlich überprüft und wurde zuletzt am 14. Juni 20071 angepasst. Im Gegensatz zu Deutschland wurden im internationalen Kontext bereits recht früh Richtlinien und Gestaltungsrahmen, in denen Verhaltenskodizes und Offenlegungspflichten von börsennotierten Unternehmen definiert worden, abgestimmt.
Seiten 31 - 69
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.