Der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) empfiehlt für Deutschland geltende Grundsätze für eine gute Corporate Governance, d. h. der Kodex definiert den rechtlichen Ordnungsrahmen für die Leitung und Überwachung eines Unternehmens bzw. empfiehlt Grundsätze für eine optimale Unternehmensführung sowie eine optimale Überwachung eben dieser Führung. Eine vom Bundesministerium der Justiz im September 2001 eingesetzte Regierungskommission hat am 26. Februar 2002 die Erstfassung des Kodexes verabschiedet. Der Kodex wird jährlich überprüft und wurde zuletzt am 14. Juni 20071 angepasst. Im Gegensatz zu Deutschland wurden im internationalen Kontext bereits recht früh Richtlinien und Gestaltungsrahmen, in denen Verhaltenskodizes und Offenlegungspflichten von börsennotierten Unternehmen definiert worden, abgestimmt.
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