Durch diese Vorschrift wurde im Rahmen der Umsetzung von Art. 11 der EUProspRL die Aufnahme von Angaben in Prospekte in Form von Verweisen (incorporation by reference) in das WpPG eingeführt. Durch Art. 11 Abs. 3 der EU-ProspRL wurde der Kommission die Ermächtigung zum Erlass von weiteren Bestimmungen zu der Durchführung gewährt, welche durch Art. 28 der EU-ProspV sodann erfolgt sind. Weiteren Einfluss auf die Fortentwicklung der Vorschrift hatte die RL (EU) 2010/73, welche eine Verweismöglichkeit für nach Maßgabe der Transparenzrichtlinie (RL (EG) 2004/109) erfolgte Hinterlegungen einführte.
Seiten 1075 - 1089
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: