Die Risikostrategie hat Art, Umfang und Zeithorizont des betrieblichen Geschäfts und die damit verbundenen Risiken zu berücksichtigen (vgl. § 64a Abs. 1 VAG). Dabei wird erwartet, dass die Risikostrategie so gestaltet ist, dass die operative Steuerung der Risiken an diese anknüpfen kann. Somit legt die Risikostrategie die Leitlinien für die Risikosteuerung fest und bestimmt die anzuwenden Maßnahmen und Verfahren für das Tagesgeschäft. Dies gilt beispielsweise für die Annahme- und Zeichnungsrichtlinien, die regeln, welche versicherungstechnischen Risiken bis zu welcher Höhe gezeichnet werden dürfen. Im Bereich des Kapitalanlagemanagements wären dies die Kapitalanlagerichtlinien, die strategische Vorgaben zur Zusammensetzung des Kapitalanlageportfolios enthalten.
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