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203 Treffer, Seite 8 von 21, sortieren nach: Relevanz Datum
  • eBook-Kapitel aus dem Buch WpÜG

    Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots (WpÜG-Angebotsverordnung)

    …. 18 des Gesetzes vom 23. Juni 2017 (BGBl. I S. 1693) Auf Grund des §11 Abs.4, §31 Abs.7 Satz 1 und §37 Abs.2 Satz 1 des Wertpapier- erwerbs- und… …verordnet das Bundesministerium der Finanzen: Erster Abschnitt Anwendungsbereich §1 Anwendungsbereich Diese Verordnung ist auf Angebote gemäß §2 Abs.1 des… …seine Angebotsunterlage folgende ergänzende Angaben aufzunehmen: 1. Name oder Firma und Anschrift oder Sitz der mit dem Bieter und der Zielgesellschaft… …Vermö- gensanlagen im Sinne des §1 Absatz 2 des Vermögensanlagengesetzes als Gegenleistung angeboten werden; wurde für die Vermögensanlagen innerhalb von… …Veröffentlichung gemäß §10Abs.3 Satz 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes oder vor der Veröffent- lichung der Angebotsunterlage gemäß §14 Abs.3 Satz 1… …werden kann; 7a. bei Angeboten nach §39 Absatz 2 Satz 3 Nummer 1 des Börsengesetzes Angaben zu dem bevorstehenden Antrag der Zielgesellschaft auf einen… …§14 Abs.3 Satz 1 des Wertpapiererwerbs- undÜbernahmegesetzes veröffentlicht wird; 11. der Hinweis auf das Rücktrittsrecht nach §21 Abs.4 und §22 Abs.3… …nach §14 Abs.2 Satz 1 oder §35 Abs.2 Satz 1 desWertpapiererwerbs- undÜbernahmegesetzes entsprechen. §31 Abs.6 des Wertpapiererwerbs- undÜbernahmegesetzes… …gilt entsprechend. §5 Berücksichtigung inländischer Börsenkurse (1) Sind die Aktien der Zielgesellschaft zum Handel an einer inländischen Börse… …der Veröffentlichung nach §10 Abs.1 Satz 1 oder §35 Abs.1 Satz 1 desWertpapiererwerbs- undÜbernahmegesetzes entsprechen. (2) Sind die Aktien der…
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  • eBook-Kapitel aus dem Buch WpÜG

    Verordnung über die Zusammensetzung, die Bestellung der Mitglieder und das Verfahren des Beirats bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (WpÜG-Beiratsverordnung)

    …. 1474) Auf Grund des §5 Abs.2 Satz 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes vom 20.Dezember 2001 (BGBl. I S. 3822) in Verbindung mit §22 des… …Finanzdienst- leistungsaufsichtsgesetzes vom 22.April 2002 (BGBl. I S. 1310) verordnet das Bundesministerium der Finanzen: §1 Bestellung von Stellvertretern für… …Bestellung aus persönlichenGründen beantragt. §3 Sitzungen des Beirats (1) Der Präsident der Bundesanstalt bestimmt den Termin der Sitzung. Sitzun- gen sind… …ehrenamtlichenMitglieder desWiderspruchs- ausschusses und deren Vertreter ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der Mit- glieder erforderlich. §5 Protokolle (1) Über die… …Protokoll muss Angaben enthalten über 1. denOrt und den Tag der Sitzung, 2. die Namen der anwesenden Personen, 3. die behandeltenGegenstände der… …19.März 1997 (GMBl. S. 172). §7 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2002 in Kraft.…
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  • eBook-Kapitel aus dem Buch WpÜG

    Verordnung über die Zusammensetzung und das Verfahren des Widerspruchsausschusses bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (WpÜG-Widerspruchsausschuss-Verordnung)

    …2003 (BGBl. I S. 1006) Auf Grund des §6 Abs.4 Satz 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes vom 20.Dezember 2001 (BGBl. I S. 3822) in Verbindung… …mit §22 des Finanzdienst- leistungsaufsichtsgesetzes vom 22.April 2002 (BGBl. I S. 1310) verordnet das Bundesministerium der Finanzen: §1 Bestellung… …und Abberufung der Mitglieder des Widerspruchsausschusses (1) Der Präsident der Bundesanstalt wählt aus der gemäß §5 Abs.3 Satz 3 des… …ursprünglichen Bestellung des abberufenen Beisitzers bestellt. §3 Reihenfolge der Mitwirkung (1) Die ehrenamtlichen Beisitzer sind zur Mitwirkung an… …Turnus herangezogen. §4 Von der Mitwirkung ausgeschlossene Personen (1) Unbeschadet der §§20 und 21 des Verwaltungsverfahrensgesetzes sind ehrenamtliche… …Personen beschäftigt sind, von der Mitwirkung an Ent- scheidungen des Widerspruchsausschusses ausgeschlossen. Satz 1 gilt auch für ehrenamtliche Beisitzer… …dem Angebot tätig geworden ist. Den in den Sätzen 1 und 2 genannten Beschäftigten stehen Mitglieder von Organen gleich. (2) Im Falle des Ausschlusses… …Widerspruchsausschusses (1) DerWiderspruchsausschuss entscheidet in der Regel ohnemündliche Ver- handlung. Sofern die Angelegenheit besondere Schwierigkeiten tatsächlicher… …durch das Rundschreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 19.März 1997 (GMBl S.172). §8 Inkrafttreten Die Verordnung tritt am 1. Januar 2002 in…
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  • eBook-Kapitel aus dem Buch WpÜG

    Verordnung über Gebühren nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG-Gebührenverordnung)

    …ministerium der Finanzen: §1 Anwendungsbereich Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bundesanstalt) erhebt zur Deckung der Verwaltungskosten… …Gebührenpflichtige Handlungen (1) GebührenpflichtigeHandlungen sind: 1. die Entscheidung über einen Antrag auf gleichzeitige Vornahme der Mit- teilung und der… …streichenlassen der in §14 Abs.2 Satz 1 des Wertpapiererwerbs- und Über- nahmegesetzes genannten Frist, 3. die Untersagung des Angebots nach §15 Abs.1 oder 2 des… …Übernahmegeset- zes. (2) Eine Gebühr wird auch erhoben, wenn ein Antrag auf Vornahme einer nach Absatz 1 Nr. 1, 4, 5, 7 oder Nr. 8 gebührenpflichtigen Handlung… …Widerspruchsausschusses für die Teilnahme an den Sitzungen entstehen, erhoben. Im Übrigen gilt §23 Absatz 6 des Bundesgebührengesetzes. §4 Höhe der Gebühren (1) Die… …Gebühr beträgt für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen 1. nach §2 Abs.1 Nr. 1: 1000 Euro, 2. nach §2 Abs.1 Nr. 4: 2000 Euro bis 5000 Euro, 3… …100000 Euro. (2) Die Gebühr für Entscheidungen über Widersprüche gegen individuell zu- rechenbare öffentliche Leistungen 1. nach §2 Abs.1 Nr. 1: 2000… …Leistung vorgesehenen Ge- bühr zu entrichten. §5 Vorschuss §6 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2002 in Kraft.…
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  • eBook-Kapitel aus dem Buch WpÜG

    Verordnung über den Zeitpunkt sowie den Inhalt und die Form der Mitteilung und der Veröffentlichung der Entscheidung einer Zielgesellschaft nach § 1

    …nach §1 Abs. 5 Satz 1 und 2 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG-Beaufsichtigungsmitteilungsverordnung) vom 13.Oktober 2006 (BGBl. I S… …. 2266) Auf Grund des §1 Abs.5 Satz 4 in Verbindung mit Satz 3 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes vom 20.Dezember 2001 (BGBl. I S. 3822), der… …durch Arti- kel 1 Nr.2 des Gesetzes vom 8.Juli 2006 (BGBl. I S. 1426) eingefügt worden ist, in Verbindung mit §1 Nr.2 der Verordnung zur Übertragung von… …durch Artikel 1 der Verordnung vom 17.Juli 2006 (BGBl. I S. 1699) geändert worden ist, verordnet die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht: §1… …Mitteilung (1) Die Zielgesellschaft hat ihre Entscheidung nach §1 Abs.5 Satz 1 des Wert- papiererwerbs- und Übernahmegesetzes der Bundesanstalt für… …DieMitteilung hat zu enthalten: 1. Firma, Sitz, Rechtsform undGeschäftsanschrift der Zielgesellschaft, 2. Angabe der Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums… …sein soll. (3) DieMitteilung hat schriftlich zu erfolgen. 66 Gesetzes- und Verordnungstexte §2 Veröffentlichung (1) Die Zielgesellschaft hat ihre… …Entscheidung nach §1 Abs.5 Satz 1 des Wert- papiererwerbs- und Übernahmegesetzes mit dem in §2 Abs.2 vorgesehenen Inhalt unverzüglich nach der Zulassung der… …stimmberechtigten Wertpapiere zumHandel an einem organisiertenMarkt im Inland zu veröffentlichen. (2) Die Veröffentlichung der Entscheidung ist 1. durch Bekanntgabe… …Weise darf nicht vor der Veröffentlichung nach Satz 1 vorgenommenwerden. §3 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt amTage nach der Verkündung in Kraft.…
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  • eBook-Kapitel aus dem Buch WpÜG

    Einleitung

    Steinmeyer
    …. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3–20i 1. Europäische Ebene… …. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21–23 IV. Systematische Stellung des WpÜG im deutschen Recht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24–27 1. Das WpÜG als… …. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34–38 1. Aufsichtspraxis der BaFin… …rechtspolitische Betrachtung, Jena 2017; Mülbert, Umsetzungsfragen der Übernahmerichtlinie – erheblicher Ände- 68 Steinmeyer WpÜG Einl. 1 1 BGBl. I S. 3822. 2… …2 Begr. RegE, BT-Drucks. 14/7034, S. 1. 3 Zur Bedeutung des in Deutschland bis zum 31.Dezember 2001 geltenden freiwilli- genÜbernahmekodexes vgl. Rn… …, Reform der EU-Übernahmerichtlinie und des deutschen Übernahmerechts, ZIP 2012, 1; Seibt/Heiser, Analyse des Übernah- merichtlinie-Umsetzungsgesetzes… …Unternehmensübernahmen in Kraft getreten.1 Art. 1 dieses Gesetzes ist das Wertpapiererwerbs- und Über- nahmegesetz (WpÜG), mit dem erstmalig in Deutschland ein… …AG 1996, 217. 8 Gemeinsamer Standpunkt (EG) Nr. 1/2001 v. 19. Juni 2000, ABl.C 23, 1 v. 24. Ja- nuar 2001; vgl. dazuNeye, AG 2000, 289. 9 Gemeinsamer… …Ent- haltungen, vgl.Möller/Pötzsch, ZIP 2001, 1256, 1257. 6 1. Europäische Ebene Der erste Versuch einer europarechtlichen Kodifizierung des Übernahme-… …Durchgriffsregel zu verzichten (Art. 12 Abs. 1 ÜR, opt- out). Im Falle eines solchen opt-outwaren sie aber verpflichtet, Regelungen im nationalen Recht vorzusehen…
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  • eBook-Kapitel aus dem Buch WpÜG

    § 1 Anwendungsbereich

    Santelmann
    …89Santelmann Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften §1 Anwendungsbereich (1) Dieses Gesetz ist anzuwenden auf Angebote zum Erwerb vonWertpapie- ren… …folgendenVoraussetzungen anzuwenden: 1. es handelt sich um ein europäisches Angebot zum Erwerb stimmberech- tigterWertpapiere, und 2. a) die stimmberechtigten Wertpapiere… …entschieden. Liegen die in Satz 1 genannten Voraussetzungen vor, ist dieses Gesetz nur anzuwenden, soweit es Fragen der Gegenleistung, des Inhalts der… …Zustimmung des Bundesrates bedarf, nähere Bestim- 90 Santelmann WpÜG §1 Allgemeine Vorschriften 1 BGBl. I S. 1698. mungen darüber, in welchem Umfang… …Bundesministerium der Finanzen kann die Ermächtigung durch Rechts- verordnung auf die Bundesanstalt übertragen. Die vom Bundesministerium der Finanzen aufgrund §1… …Abs.4 in Verbindung mit Abs. 2 und 3 erlassene Verordnung über die Anwendbarkeit von Vor- schriften betreffend Angebote im Sinne des §1 Abs.2 und 3 des… …Wertpapier- erwerbs- und Übernahmegesetzes vom 17. Juli 2006 (WpÜG-Anwendbar- keitsverordnung)1 lautet: §1 Vorschriften betreffend Angebote im Sinne des §1… …Abs.2 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes Auf Angebote im Sinne des §1 Abs.2 des Wertpapiererwerbs- und Übernah- megesetzes sind die folgenden… …Vorschriften dieses Gesetzes sinngemäß an- zuwenden, soweit nicht das ausländische Recht Abweichungen nötigmacht: 1. die §§1 bis 9, 2. §29, 3. §30, 4. §33… …, 5. §33a, 6. §33b, 7. §33c, 8. §33d, 9. §34, 10. §35 Abs.1 Satz 4 in Verbindungmit §10 Abs.5 Satz 2 und 3, 11. §35 Abs.2 Satz 1 hinsichtlich der…
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  • eBook-Kapitel aus dem Buch WpÜG

    § 2 Begriffsbestimmungen

    Santelmann
    …113Santelmann §2 WpÜGBegriffsbestimmungen §2 Begriffsbestimmungen (1) Angebote sind freiwillige oder auf Grund einer Verpflichtung nach die- sem… …Zielgesellschaft ihren Sitz hat, als Angebote im Sinne des Artikels 2 Abs. 1 Buchstabe a der Richtlinie 2004/25/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom… …21.April 2004 betreffend Übernahmeangebote (ABl. EU Nr. L 142 S.12) gel- ten. (2) Wertpapiere sind, auchwenn für sie keine Urkunden ausgestellt sind, 1… …Zielgesellschaften sind 1. Aktiengesellschaften oder Kommanditgesellschaften auf Aktien mit Sitz im Inland und 2. Gesellschaften mit Sitz in einem anderen Staat des… …Börse im Inland und der geregelte Markt im Sinne des Artikels 4 Abs. 1 Nr.14 der Richtli- nie 2004/39/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom… …. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 II. Inhalt der Norm… …. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2–43 1. Angebote… …. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12–18 115Santelmann §2 WpÜGBegriffsbestimmungen 1 Siehe hierzu auch die Auswahl bei §1. 1 2 3 2 ZumBegriff „öffentlich“ vgl. §1 Rn. 13 ff. 5… …, „Wertpapiere“, „Zielgesellschaft“ und „or- ganisierter Markt“ bereits im Rahmen der Bestimmung des sachlichen An- wendungsbereichs des WpÜG gemäß §1 eine… …wesentliche Rolle spielen, so- dass auch auf die dortige Kommentierung verwiesenwerden kann. II. Inhalt der Norm Neben den bereits in §1 verwendeten Begriffen…
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  • eBook-Kapitel aus dem Buch WpÜG

    § 3 Allgemeine Grundsätze

    Steinhardt
    …131Steinhardt §3 WpÜGAllgemeine Grundsätze §3 Allgemeine Grundsätze (1) Inhaber von Wertpapieren der Zielgesellschaft, die derselben Gattung… …. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 II. Inhalt der Norm… …. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2–20 1. Gleichbehandlungsgebot (Abs. 1… …. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17–20 132 Steinhardt WpÜG §3 Allgemeine Vorschriften 1 1 Auch andere Rechtsordnungen sehen ähnliche Grundsätze vor, vgl. beispielsweise die… …Regelungsgehalt und Zweck von §3 fernerVersteegen, in: KölnKommWpÜG, §3 Rn. 1 ff. 2 3 I. Überblick §3 enthält allgemeine Grundsätze, die bei jedem Angebot zum… …. II. Inhalt der Norm 1. Gleichbehandlungsgebot (Abs. 1) Spezielle Literatur (Auswahl): Berding, Gesellschafts- und kapitalmarktrechtliche Grundsätze im… …§§19, 32 sowie 31 in Verbindungmit §§3 ff.WpÜG-Angebotsverordnung. Inhaltlich lehnt sich das Gleichbehandlungsgebot an §53a AktG und §39 Abs.1 Nr. 1… …BörsG a.F., dem der heutige §48 Abs.1 Nr. 1 WpHG (§30a Abs.1 Nr. 1 WpHG a.F.) entspricht, an. Im Unterschied zu den aktien- und informa- tionellen… …Rücker- werb eigener Aktien lediglich das aktienrechtliche Gleichbehandlungsgebot. Siehe näher §1 Rn. 9 ff. 5 Teilweise wird in der Literatur vertreten… …§48 Abs. 1 Nr. 1 WpHG nicht begründen, weil diese Normen sich nicht an Außenstehende wenden. Aber auch aus dem Gedanken der aktienrechtlichen…
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  • eBook-Kapitel aus dem Buch WpÜG

    § 4 Aufgaben und Befugnisse

    Klepsch
    …147Klepsch Abschnitt 2 Zuständigkeit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht §4 Aufgaben und Befugnisse (1) Die Bundesanstalt übt… …. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3–21 1. Aufgaben der BaFin (Abs. 1 Satz 1 und 2)… …. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 2. Befugnisse der BaFin (Abs. 1 Satz 3)… …2003, 315; Pohlmann, Rechtsschutz der Ak- tionäre von Zielgesellschaften im Wertpapiererwerbs- und Übernahmeverfahren, ZGR 2007, 1; von Riegen… …Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht 1 1 Kreße, in:MüKoAktG, §4WpÜGRn.2 ff.; Linke, in: FrfKommWpÜG, §4 Rn. 1. 2 Döhmel, in… …: Assmann/Pötzsch/Schneider, WpÜG, §4 Rn. 1; Linke, in: FrfKomm WpÜG, §4 Rn. 15 ff.; Noack, in: Schwark/Zimmer, KMRK, §4 WpÜG Rn.29; Lou- ven, in: Angerer/Geibel/Süßmann,WpÜG… …, §4 Rn. 1. 3 Oechsler, in: Ehricke/Ekkenga/Oechsler, WpÜG, §4 Rn. 2; Giesberts, in: Köln- Komm WpÜG, §4 Rn. 11; Noack, in: Schwark/Zimmer, KMRK, §4… …WpÜG Rn.1; Linke, in: FrfKommWpÜG, §4 Rn. 20. 4 §4 ist ähnlich wie §4 Abs. 1 WpHG a.F. (heute §6 WpHG) aufgebaut, vgl. Louven, in… …, §4 Rn. 9 ff. 2 6 Linke, in: FrfKommWpÜG, §4 Rn. 1. 7 Linke, in: FrfKommWpÜG, §4 Rn. 22. 3 8 Vgl. Louven, in: Angerer/Angerer/Geibel/Süßmann,WpÜG… …ten Aufsichtsstelle nach Art. 4 Abs. 1 ÜR macht.2 Die BaFin ist eine Bundes- oberbehörde im Sinne des Art. 87 Abs. 3 Satz 1 GG mit Sitz in Frankfurt am…
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