Die Einhaltung rechtlicher Rahmenbedingungen ist weder aus juristischer noch aus betriebswirtschaftlicher Sicht neu, sondern eine Selbstverständlichkeit. Neu hingegen ist eventuell die Erkenntnis, dass Organisationen mit ihren teils vielfältigen und komplexen Strukturen in ihrer Gesamtheit nicht automatisch aus sich heraus immer zu einem Zustand der Rechtstreue und Rechtschaffenheit tendieren. Vielmehr sind sie einer abstrakten Gefahr ausgesetzt, dass die Organisationsmitglieder – also Individuen – unlautere Aktivitäten unternehmen.
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