Die Zusammenarbeit zwischen Interner Revision, Unabhängiger Risikocontrollingfunktion und Compliance ist in vielen Unternehmen nicht standardisiert. Daher existieren unterschiedliche – teilweise gegenläufige – Sichtweisen, die eine koordinierte Zusammenarbeit erschweren und als Resultat zu Doppelarbeiten und Unverständnis in den Geschäftsbereichen führen können. Um den Erfolg der Zusammenarbeit zwischen diesen Funktionen zu gewährleisten, sollten einige Voraussetzungen erfüllt sein.
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