Mit dieser Ausgabe informieren wir Sie über die wesentlichen Steueränderungen durch das Jahressteuergesetz 2022 und die in diesem Jahr geltenden sozialversicherungsrechtlichen Rechengrößen. Das Jahressteuergesetz enthält (begrenzte) steuerliche Verbesserungen und dient teilweise auch dem Bürokratieabbau. Ausführlich gehen wir dabei auf die Änderungen bei der Home-Office-Pauschale und dem häuslichen Arbeitszimmer ein. Hier bleibt eine hohe Komplexität bestehen: Die steuerliche Vorteilhaftigkeit im Zusammenwirken der verschiedenen Abzugstatbestände lässt sich nur im Einzelfall berechnen.
Falls Arbeitgeber die steuerfreie Inflationsausgleichsprämie in mehreren Teilbeträgen auszahlen wollen, die wiederum von bestimmten Voraussetzungen abhängen, so ist der bilanziellen Behandlung dieser Verpflichtungen als Rückstellung oder Verbindlichkeit Aufmerksamkeit zu schenken.
Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung wurde bis zum 31.01.2023 verlängert. Die Wertfeststellungen bilden die Basis für die neue Grundsteuer ab 2025. Bereits jetzt ist zu beachten, dass Anzeigepflichten gegenüber dem Finanzamt bestehen, falls sich die der Wertfestsetzung zugrunde liegenden Verhältnisse ändern.
Für Arbeitgeber ist von Bedeutung, dass ab dem 01.01.2023 im Krankheitsfall ihrer Arbeitnehmer eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung elektronisch von der gesetzlichen Krankenkasse abgerufen werden muss.
Für Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR) ist es wichtig zu wissen, dass zum 01.01.2024 das Gesellschaftsregister eingeführt wird, in dem eine Eintragung erfolgen kann. Die Eintragung im Register führt dazu, dass eingetragene Gesellschaften andere rechtliche Möglichkeiten haben als nicht eingetragene Gesellschaften.
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