Die Besonderheit der Stiftungsverbundenheit der Robert Bosch GmbH liegt vor allem in der Trennung zwischen Kapital- und Stiftungsinteresse. So hält die rein gemeinnützige Stiftung zwar einen Großteil der Anteile am Unternehmen, verfügt allerdings über keine Stimmrechte in der Hauptversammlung. Diese liegen zu 93 Prozent bei der speziell dafür errichteten Robert Bosch Industrietreuhand, welche die unternehmerische Gesellschafterfunktion ausübt. Zusätzlich ist die Familie als Anteilseigner und Stimmrechtsinhaber vertreten und verfügt über einen hohen Einfluss auf allen Instanzen. Die folgende Abbildung 178 verdeutlicht den Aufbau der Stiftungsverbundenheit der Robert Bosch GmbH.
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