Das Controlling als Element des Risikomanagementsystems hat sich in Deutschland in den letzten Jahren auf allen Wissenschafts- und Praxisebenen der Betriebswirtschaftslehre etabliert. Zwischenzeitlich besteht ein weitgehend einheitliches Meinungsbild über den Begriff, die Funktionen, die Instrumente und die theoretische Fundierung des Controllings i.R. der dualistischen Unternehmensverfassung.
Die Corporate Governance beinhaltet sämtliche organisatorischen und inhaltlichen Ausgestaltungen der Führung und Überwachung von Unternehmen. Dabei werden Reformansätze vorrangig aus rechtlicher Sicht diskutiert und in verbindliche Regelungen transformiert. Diese sollen bewirken, dass vor allem kapitalmarktorientierte Unternehmen effizienter geführt und wirkungsvoller überwacht werden können. Im dualistischen System der deutschen Unternehmensverfassung zielt die Corporate Governance bei der Aktiengesellschaft primär auf die Rechte und Pflichten der Gesellschaftsorgane ab. Der Vorstand, der Aufsichtsrat und die Hauptversammlung sind für die zielgerichtete Führung und Überwachung verantwortlich.
Das Controlling unterstützt insbesondere die Führungsfunktion des Vorstands. In jüngerer Zeit wirken sich zunehmend Reformeinflüsse zur Verbesserung der Corporate Governance auf das Controlling aus. Auslöser hierfür waren zum Teil spektakuläre nationale und internationale Unternehmenskrisen und -skandale sowie Weiterentwicklungen im Bereich der Unternehmenssteuerung. Die weitgehend juristisch geprägte Diskussion ignoriert jedoch den Begriff des Controllings. Dennoch werden controllingspezifische Aspekte zunehmend in gesetzlichen Novellierungen von Führungs- und Überwachungsgrundsätzen berücksichtigt.
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