Aufsichtsrechtliche Anforderungen an Methoden und Annahmen finden sich im Rundschreiben R 4/2011 (VA). Methoden sind die modelltheoretischen Vorgehensweisen wie beispielsweise die Wahl einer deterministischen oder einer stochastischen Methodik für das ALM-Modell, die Verwendung von mathematischen Konzepten wie der Duration, aber auch die Verwendung des Least Squares Monte Carlo für die stochastische Simulation. Als Annahmen werden die konkreten Ausprägungen der Methoden verstanden, wie zum Beispiel die Wahrscheinlichkeitsverteilungen, die verwendeten Zinsmodelle, aber auch die Festlegung von Modellparametern. Hier ist auch auf die Modellkalibrierung, also das Ausrichten des Modells an vorliegenden Daten (zumeist Marktdaten), zu verweisen. Die Kalibrierung steht in engem Zusammenhang mit der Wahl der Annahmen und Methoden für ein Modell.
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