Die bisherige Darstellung beschränkte sich auf die Quantifizierung der Bruttomarge (Konditionsbeitrag) und des Strukturbeitrags eines Zinsgeschäfts. Damit Kundenund Alternativgeschäft miteinander verglichen werden können, sind jedoch insbesondere noch Betriebskosten/-erlöse sowie (Ausfall-)Risikokosten zu berücksichtigen. Das bedeutet, sowohl bei den jeweiligen Kundengeschäften als auch bei den Alternativgeschäften sind die bislang unberücksichtigt gebliebenen Kosten- und Erlösgrößen in Abzug zu bringen bzw. zu addieren, die ihnen zurechenbar sind. Die Frage der Zurechenbarkeit stellt ein zentrales Problem dar, beeinflusst ihre Beantwortung doch unmittelbar die Alternativenwahl sowie die Bewertung der getätigten Geschäfte („Gewinnbeitrag“). Die angesprochene Fragestellung tritt dabei sowohl bei den Kunden- als auch bei den Alternativgeschäften auf. Wenn Vertreter der Marktzinsmethode hinsichtlich der Zuordnung von Kosten- und Erlösgrößen auf Alternativgeschäfte „kein Problem“ sehen und auf die Behandlung dieser Problemstellung verzichten, so ist darin eine Vereinfachung zu sehen, die dazu führt, dass ein zentrales Problem übersehen wird. Auch bei den Alternativgeschäften ist nämlich die Frage zu diskutieren, inwieweit Kosten/Erlöse beim Abschluss von (fiktiven) Alternativgeschäften zusätzlich anfallen würden.
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