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Nachschauverfahren (IPPF Nr.2500.A1)

  • Dr. Oliver Bungartz

Der Praktische Ratschlag „2500.A1-1 Nachschauverfahren“ (2500.A1-1 Follow-up Process) unterstützt die Interne Revision bei der Anwendung des Standards „2500 Überwachung des weiteren Vorgehens“ (2500 Monitoring Progress), der zu den Ausführungsstandards der Internationalen Standards für die berufliche Praxis der Internen Revision gehört.

Nach dem Praktischen Ratschlag 2500.A1-1 überprüfen Interne Revisoren, ob Führungskräfte Maßnahmen ergriffen und Empfehlungen umgesetzt haben, um in weiterer Folge zu bewerten, ob die gewünschten Ergebnisse erzielt wurden. Mit Hilfe des Nachschauverfahrens wird beurteilt, ob Maßnahmen angemessen, rechtzeitig und wirksam ergriffen wurden. Gleichzeitig wird festgestellt, ob das Risiko ggf. in Kauf genommen wurde, keine Korrekturmaßnahmen zu ergreifen und die Empfehlung nicht umzusetzen.

Die Verantwortlichkeit für die Nachschau wird durch der Geschäftsordnung der Internen Revision bestimmt. Art, Zeitpunkt und Umfang der Nachschauprüfung legt der Leiter der Internen Revision in Abhängigkeit von der Bedeutung der Feststellungen und Empfehlungen, der Größe des Arbeits- und Kostenaufwands, den Auswirkungen einer negativen Beurteilung und der Komplexität der Korrekturmaßnahmen sowie dem erforderlichen Zeitrahmen fest. Die Leitung der Internen Revision ist für die Planung der Nachschau verantwortlich, wobei das vorhandene Risiko und Gefahren, der Schwierigkeitsgrad und die Bedeutung des Umsetzungszeitpunktes berücksichtigt werden.

Zeigt die Reaktion der Führungskräfte, dass die getroffenen Maßnahmen ausreichend sind, so kann die Nachschauprüfung im Rahmen nachfolgender Prüfungen abgehalten werden und Interne Revisoren können sich vergewissern, dass durch die getroffenen Maßnahmen die Mängel behoben wurden. Nachschauprüfungen sollten angemessen dokumentiert werden.

Für den vollständigen Text des Praktischen Ratschlags „2500.A1-1 Nachschauverfahren“ (2500.A1-1 Follow-up Process) sowie dem zugehörigen Standard „2500 Überwachung des weiteren Vorgehens“ (2500 Monitoring Progress) vgl. die Praktischen Ratschläge sowie die Internationalen Standards für die berufliche Praxis der Internen Revision (www.theiia.org oder www.diir.de).

Literatur:

  • The Institute of Internal Auditors (IIA): International Professional Practices Framework (IPPF) 2011, Altamonte Springs, Florida, USA
  • Deutsches Institut für Interne Revision (DIIR), Frankfurt am Main, Institut für Interne Revision Österreich (IIA Austria), Wien und Schweizerischer Verband für Interne Revision (IIA Switzerland), Zürich (Hrsg.): Internationale Standards und Praktische Ratschläge für die berufliche Praxis der Internen Revision 2011

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