Die organisatorische und personelle Ausgestaltung der Internen Revision ist im Wesentlichen von den jeweils an sie gestellten konkreten Anforderungen abhängig. Dabei ist zu beachten, dass eine Revisionsfunktion nur dann als wirksam im Sinne des entsprechenden DIIR Revisionsstandards Nr. 3 bzw. des IDW Prüfungsstandards 983 bezeichnet werden kann, wenn sie über eine angemessene quantitative und qualitative Personalausstattung verfügt.
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