Denkbar sind Schadenersatzansprüche gegen den Franchisegeber, die Nichtigkeit des Franchisevertrags oder Reputationsverluste des ganzen Franchisesystems. Mit der möglichen Rolle der Internen Revision bei der vorvertraglichen Aufklärung befasst sich Dr. Hans-Ulrich Westhausen in der Zeitschrift Interne Revision (ZIR).
Gerichtsurteile legen den Eindruck nahe, dass die deutsche Franchisewirtschaft das Problem einer rechtsprechungskonformen und nach Best Practice ausgerichteten vorvertraglichen Aufklärungspflicht noch nicht gelöst hat, schreibt der Autor. Hier könne die Interne Revision in der Franchisepraxis als Qualitätssicherungsfunktion ins Spiel kommen. Dadurch ließe sich der Ablauf der Vertragsanbahnung stabilisieren und möglichst konfliktfrei und transparent für die beteiligten Parteien gestalten.
Als internes Kontrollinstrument des Franchisegebers könne die Interne Revision sowohl prüferisch als auch beratend außerhalb des unmittelbaren Aufklärungsprozesses tätig werden, um den Franchisegeber in seiner vorvertraglichen Aufklärung potenzieller Franchisenehmer zu unterstützen. Der Mehrwert bestehe unter anderem in diesen Punkten:
Dem vollständigen Beitrag finden Sie hier.
Zeitschrift Interne RevisionZukunftsweisend in der Internen Revision |
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