Mit seinem Entwurf „Responding to a Suspected Illegal Act“ vom August 2012 schlug das IESBA (International Ethics Standards Board for Accountants) vor, dass bei sämtlichen Verdachtsmomenten auf einen Gesetzesverstoß Mitglieder des Berufsstandes tätig werden müssen und ggf. sogar ihre Verschwiegenheitspflichten durchbrechen müssen, wenn dies nach Meinung des jeweiligen Berufsangehörigen im Interesse der Öffentlichkeit ist.
In einer 19seitigen Stellungnahme informiert das IDW über seine Einschätzung dieses Vorschlags. So sei nach Meinung des IDW nicht das IESBA, sondern allein der nationale Gesetzgeber für die Festlegung solcher Regelungen zuständig.
Im Übrigen trägt das IDW erhebliche rechtliche Bedenken gegen den vom IESBA verfolgten Ansatz vor, in bestimmten Fällen eine Durchbrechung der Verschwiegenheitspflicht des Abschlussprüfers vorzusehen.
Weitere Informationen und Download der Stellungnahme: IDW
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