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Korruption im Gesundheitswesen  
30.07.2015

Heilung der Krankheit Korruption?

MS, ESV-Redaktion INTERNE REVISIONdigital
Therapienasatz gegen Korruption im Gesundheitswesen gefunden? (Foto, ESV-Archiv)
Hat die Bundesregierung einen erfolgreichen Therapieansatz gegen Korruption im Gesundheitswesen gefunden? Der soeben vorgelegte Gesetzesentwurf ist auf jeden Fall vielversprechend.
Nicht nur das deutsche Gesundheitswesen leidet unter der Krankheit Namens Korruption. Die Symptome: Beeinträchtigung des Wettbewerbs, Finanznot aufgrund überteuerter Leistungen und ein hoher Vertrauensverlust seitens der Patienten. Lange sah es so aus, als ob dagegen keine Medikament und keine Therapie anschlagen würde. Die neue Gesetzesvorlage der Bundesregierung, die gerade verabschiedet wurde, weckt die Hoffnung, dass – endlich – ein wirksamer Weg gegen die Krankheit Korruption im Gesundheitswesen gefunden wurde. Die Bundesregierung setze nun auf den vielversprechenden Therapieansatz des Strafrechts, so der behandelnde Minister Heiko Maas (SPD).

Schwarze Schafe getarnt im weißen Kittel

Mit dem Gesetz schaffe die Regierung klare Regeln für strafbares Verhalten. Ermittlungsbehörden erhalten hierdurch ein wirksames Mittel, um gegen "schwarze Schafe" im Markt – die als Auslöser für die Krankheit Korruption schon lange identifiziert wurden - vorzugehen, so Maas weiter.

Gesetz nicht der erste Therapieversuch gegen Korruption

Auf den neuen Therapieansatz machte die Bundesregierung der Große Senat des Bundesgerichtshofs 2012 aufmerksam. Die Richter haben damals erkannt, dass die geltenden Korruptionstatbestände des Strafgesetzbuches für niedergelassene, für die vertragsärztliche Versorgung zugelassene Ärzte grundsätzlich nicht anwendbar seien. Denn sie handelten bei der Wahrnehmung der ihnen in diesem Rahmen übertragenen Aufgaben weder als Amtsträger noch als Beauftragte der gesetzlichen Krankenkassen.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll – so die Hoffnung – diese entscheidende Lücke geschlossen werden.

Strafrecht als vielversprechender Therapieansatz

Große Hoffnung setzt Minister Maas und die Bundesregierung auf die Einführung der Straftatbestände der Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen. Dies umfasst Verhaltensweisen, bei denen Vorteile dafür erfolgen, dass ein Angehöriger eines Heilberufs bei bestimmten heilberuflichen Entscheidungen einen anderen im Wettbewerb unlauter bevorzugt oder seine berufsrechtliche Pflicht zur heilberuflichen Unabhängigkeit verletze. In Zukunft sollen - laut Gesetzesvorlage -  Bestechungsgelder, die für die Beeinflussung des Verordnungsverhaltens von Ärzten oder für die Zuführung von Patienten erfolgen, strafbar sein.

Eine zentrale Bedingung, dass die Therapie auch alle Krankheitsherde erfasse, ist, dass der Straftatbestand alle Heilberufe einschließt für die eine Berufsausübung oder die Führung der Berufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung erforderlich ist. Zudem werde auch nicht zwischen der privatärztlichen und vertragsärztlichen Versorgung unterschieden.

Flankiert wird der neue Therapieansatz Strafrecht zudem durch Regelungsvorschläge zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch, durch die insbesondere ein regelmäßiger Erfahrungsaustausch der Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen unter Einbeziehung der Staatsanwaltschaften etabliert werden soll.

Innungskassen unterstützen Gesetzesentwurf

Unterstützung für den neuen Therapieansatz der Bundesregierung kommt von Seiten der Interessenvertretung von Innungskrankenkassen auf Bundesebene (IKK). Mit der Einführung eines neuen Straftatbestandes der Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen, so Hans Peter Wollseifer, Vorstandsvorsitzender des IKK e.V., sei es nun endlich möglich, korruptive Praktiken erfolgreich zu verfolgen: "Dafür haben sich die Innungskrankenkassen seit Jahren eingesetzt". Patienten, so sein Kollege Hans-Jürgen Müller, "müssen darauf vertrauen können, dass sich die Behandlung nur nach medizinischen Aspekten richtet und sie nicht durch sachfremde, finanzielle Interessen der Beteiligten überlagert wird."

Damit das Gesetz jedoch seine volle Wirkungskraft entfalten könne, sind nach Ansicht des Geschäftsführers des IKK e.V., Jürgen Hohnl, noch weitere Schritte erforderlich. So fehlen Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften, um die Zusammenarbeit mit den Krankenkassen zu forcieren. Hier seien die Länder gefordert. Weiterhin spricht sich Hohnl für die Einführung einer Kronzeugenregelung aus. Die Erfahrungen aus den bisherigen Verfahren habe gezeigt, dass gerade das Instrument der Kronzeugen-Regelungen sinnvoll so Hohnl weiter. Daher sprechen sich die Innungskrankenkassen für deren Einführung aus.

Fragen und Antworten zum Gesetzesentwurf finden Sie auf den Seiten der Bundesregierung. Den Entwurf können Sie hier nachlesen. (Quelle: Bundesregierung, IKK)

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