Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat mit den MaRisk VA die Anforderungen an das Risikomanagement für Versicherer erhöht und diese mit dem Rundschreiben 3/2009 am 22. Januar 2009 veröffentlicht. Damit stellen die MaRisk VA eine einheitliche und für die Versicherungswirtschaft konkretisierte Auslegung der Regelungen der §§ 64a und 104s VAG für ein angemessenes Risikomanagement dar.
Seite 13
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.