Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat mit den MaRisk VA die Anforderungen an das Risikomanagement für Versicherer erhöht und diese mit dem Rundschreiben 3/2009 am 22. Januar 2009 veröffentlicht. Damit stellen die MaRisk VA eine einheitliche und für die Versicherungswirtschaft konkretisierte Auslegung der Regelungen der §§ 64a und 104s VAG für ein angemessenes Risikomanagement dar.
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