Der 24. Subventionsbericht der Bundesregierung über die Entwicklung der Finanzhilfen des Bundes und der Steuervergünstigungen für die Jahre 2011 bis 2014 weist im Jahr 2013 staatliche Beihilfen von 21,8 Mrd. EUR aus, wobei die gewerbliche Wirtschaft der bedeutendste Subventionsbereich mit rund 54% aller Subventionen des Bundes unverändert bleibt. Die EU-Kommission hat die Aufgabe, staatliche Beihilfen nur dann zu gewähren, wenn diese nicht zu unlauteren Vorteilen gegenüber vergleichbaren Branchen in anderen EU-Ländern führen. Insbesondere auch in Zeiten von Wirtschafts- und Finanzkrisen hat die Kommission dafür Sorge zu tragen, dass die Reaktionen der Mitgliedstaaten auf die Krise nicht wettbewerbsgefährdend sind, sondern auf die Situation in ganz Europa Rücksicht nehmen.
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