Trotz der besonderen Eilbedürftigkeit bei der Sicherung der Beweismittel müssen generell die rechtlichen Grenzen für eine Zulässigkeit der Beweiserhebung und einer späteren Beweisverwertung beachtet werden. Werden Beweismittel rechtswidrig erlangt, so drohen je nach Gewichtigkeit des Verstoßes Beweisverwertungsverbote in Zivil- oder Strafverfahren oder es entsteht das Risiko eigener Strafbarkeit. Ein solches Risiko muss soweit wie möglich ausgeschlossen werden.
Je nach Art der Beweiserhebung unterscheiden sich die rechtlichen Regeln erheblich voneinander. Vorab sollte berücksichtigt werden, ob bestimmte Beteiligungsrechte eines Betriebsrates (bei einer Einrichtung eines Sprecherausschusses der leitenden Angestellten sind ggf. hier nicht näher dargestellte Sonderregeln zu beachten) vor Durchführung einer eigenen Untersuchung oder bei einer konkreten Maßnahme beachtet werden müssen.
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