„Investigative Maßnahmen (…) sind notwendiger Bestandteil guter Compliance.“
Schneider fasst mit dieser Aussage schlicht, aber richtig zusammen, was vielen bewusst ist, oftmals jedoch noch nicht gelebt wird: Kontrolle ist notwendiger Bestandteil eines guten regulativen Systems. Ohne Kontrolle ist die Messbarkeit der Wirkungsweise eines Compliance-Management-Systems bereits in Frage gestellt. Dabei ist eine reine Aufbau- und Funktionsprüfung des Compliance-Management-Systems nur pars pro toto, da auch die konkrete Untersuchung möglicher Compliance-Verstöße erfolgen muss. Es bedarf mithin konkreter Reaktionen auf systemseitig aufgedeckte Verdachtsfälle, damit ein Compliance-Management-System überhaupt wirksam sein kann. Compliance als Teil der Führungs- und Unternehmenskultur schließt auch Kontrolle und Reaktion auf Verstöße ein, ohne sofort eine Mißtrauensatmosphäre zu schaffen: das Unternehmen und seine unbescholtenen Mitarbeiter haben ein überwiegendes und schützenswertes Interesse daran, dass Verstößen wirksam und nachhaltig begegnet wird.
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