„Investigative Maßnahmen (…) sind notwendiger Bestandteil guter Compliance.“
Schneider fasst mit dieser Aussage schlicht, aber richtig zusammen, was vielen bewusst ist, oftmals jedoch noch nicht gelebt wird: Kontrolle ist notwendiger Bestandteil eines guten regulativen Systems. Ohne Kontrolle ist die Messbarkeit der Wirkungsweise eines Compliance-Management-Systems bereits in Frage gestellt. Dabei ist eine reine Aufbau- und Funktionsprüfung des Compliance-Management-Systems nur pars pro toto, da auch die konkrete Untersuchung möglicher Compliance-Verstöße erfolgen muss. Es bedarf mithin konkreter Reaktionen auf systemseitig aufgedeckte Verdachtsfälle, damit ein Compliance-Management-System überhaupt wirksam sein kann. Compliance als Teil der Führungs- und Unternehmenskultur schließt auch Kontrolle und Reaktion auf Verstöße ein, ohne sofort eine Mißtrauensatmosphäre zu schaffen: das Unternehmen und seine unbescholtenen Mitarbeiter haben ein überwiegendes und schützenswertes Interesse daran, dass Verstößen wirksam und nachhaltig begegnet wird.
Seiten 295 - 318
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: