Anh. X der EU-ProspV behandelt sog. aktienvertretende Zertifikate (Global 1 Depository Receipts). Aktienvertretende Zertifikate verbriefen Aktien. Sie werden von einer Hinterlegungsbank (Depositary Bank) begeben, die die eigentlichen Aktien des Emittenten für die Anleger verwahrt. Aktienvertretende Zertifikate beruhen somit auf einer Doppelstruktur, bei der die Anleger mittelbar über die aktienvertretenden Zertifikate Anteile an dem Unternehmen erwerben können. Besondere praktische Relevanz haben aktienvertretende Zertifikate in den 90er Jahren für deutsche Unternehmen erlangt, die über die sog. American Depositary Receipts Zugang zum USamerikanischen Kapitalmarkt suchten. Erfolgt die Emission der aktienvertretenden Zertifikate außerhalb der USA, werden die aktienvertretenden Zertifikate im internationalen Sprachgebrauch überlicherweise als Global Depositary Receipts bezeichnet.
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