Mit dem Geldwäschegesetz vom 13.08.2008 wurde die Dritte EU-Geldwäsche Richtlinie 2005 in Deutschland umgesetzt. Hintergrund für die EU-Richtlinie war die verstärkte Terrorismusbekämpfung als Reaktion auf die Anschläge vom 11.09.2001 in den USA und den darauffolgenden weltweiten Terroraktivitäten. Durch das Gesetz zur Optimierung der Geldwäscheprävention vom 22.12.2011 wurden im GwG erneut zahlreiche Vorschriften geändert und für Wirtschaftsprüferpraxen neue Pflichten zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung eingeführt.
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