Die Bankenbranche befindet sich seit einigen Jahren in einem intensiven Prozess der Restrukturierung, der sowohl viele Geschäftsmodelle als auch das Management der Bankrisiken auf den Prüfstand stellt. In den vergangenen Jahrzehnten wurde das Risikomanagement in Banken vor allem durch quantitative Methoden (wie etwa dem Risikomaß Value at Risk) dominiert. Entgegen nahezu sämtlicher empirischer Resultate wurden im Kapitalanlagemanagement und im Risikomanagement der Kreditinstitute und Fonds nicht selten weitgehend ein „vollkommener Marktes“ sowie eine „Normalverteilungs-Hypothese“ unterstellt.
Die Erkenntnisse der vergangenen Jahre haben verdeutlicht, das neben den quantitativen Methoden vor allem auch die qualitative Seite des Risikomanagements sowie ein integriertes Management (Enterprise Risk Management, ERM) eine hohe Relevanz haben. Es sind Fehlentwicklungen sichtbar geworden, die der Sektor auf vielfältige Weise aufzuarbeiten hat. Notwendig ist die Abbildung eines realen (unvollkommenen) Marktes, speziell eines Kapitalmarkts, der Herdeneffekte, Extremrisiken, Abweichungen der aktuellen Marktpreise von den fundamentalen Werten und ähnliche Effekte kennt. Die Finanz- und Bankenkrise hat außerdem verdeutlicht, dass das beste System für Risikomanagement unwirksam bleibt, wenn es nicht tagtäglich in der Organisation gelebt wird. Eine gelebte Risikokultur ist eines der nachhaltigsten Instrumente im Risikomanagement.
Der nachfolgende Artikel gibt es einen Überblick über das Risikomanagement in Banken mit einem Schwerpunkt auf der qualitativen Seite. Auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat die Erkenntnisse der jüngsten Finanzmarkt- und Bankenkrise aufgegriffen und am 14. Dezember 2012 die endgültige Fassung des überarbeiteten Rundschreibens zu den Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) veröffentlicht. Die Änderungen gehen hierbei insbesondere auf die Umsetzung von Basel III in der EU (CRD IV), die EBA Guidelines on Internal Governance (GL 44), die CEBS Guidelines on Liquidity Cost Benefit Allocation (GL 36) und zwei Empfehlungen des European Systemic Risk Board (ESRB) zurück.
Im folgenden, einführenden Abschnitt werden einige Begrifflichkeiten definiert und abgrenzt. Im anschließenden zweiten Kapitel folgt eine Einführung in die regulatorischen Grundlagen mit einem besonderen Schwerpunkt auf die MaRisk. Ein Fazit und Ausblick schließen die Ausführungen ab.
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