Der Abschlussprüfer wird im ersten Schritt regelmäßig von den Eigentümern der Bank im Rahmen einer Hauptversammlung (bei Aktienbanken), von der Gesellschafterversammlung (bei Banken in der Rechtsform einer GmbH oder Privatbankiers) oder von der Gewährträgerversammlung (bei Landesbanken/ Girozentralen) gewählt. In einem zweiten Schritt erfolgt die Auftragserteilung regelmäßig durch das Aufsichtsorgan, also dem Aufsichts- oder Verwaltungsrat, abhängig wiederum von der Rechtsform. Nach Prüfung des Auftrags hat sich der gewählte Abschlussprüfer (WP oder WPG) zu entscheiden, ob er den Prüfungsauftrag annimmt oder nicht. Im ersten Fall wird die Annahme durch ein Auftragsbestätigungsschreiben dokumentiert. Im letzten Schritt erfolgt die Mitteilung an die BAFin durch den Vorstand oder die Geschäftsführer.
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