Die Implementierung sowie die fortlaufende Anwendung der IAS/IFRS stellen Kreditinstitute vor große materielle und organisatorische sowie technische Herausforderungen. Die IFRS sind generell unabhängig von Rechtsform, Größe oder Branche von allen Unternehmen gleichermaßen anzuwenden. Branchenspezifische Regelungen wie z. B. die deutsche Gesetzgebung bzw. der deutsche Standardsetzer für Kreditinstitute mit dem Bankbilanzrichtliniengesetz in den §§ 340 ff. HGB, mit den Vorschriften der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) oder dem DRS 5–10 zur erweiterten Risikoberichterstattung von Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten im Konzernabschluss geschaffen hat, gibt es in den IFRS nicht.
Vor dem Hintergrund einer zunehmenden Kapitalmarktorientierung von Kreditinstituten muss das verantwortliche Management die für sein Institut relevanten internationalen Rechnungslegungsstandards vollständig und richtig anwenden. Die Umsetzung der IFRS sollte dabei effizient und wirtschaftlich in die aufbau- und ablauforganisatorischen Regelungen, Prozesse und Verfahren einschließlich der IFRS-bezogenen IT-Systeme integriert werden. Außerdem gehen die Institute zunehmend dazu über, IFRS-Daten außer für die externe Rechnungslegung auf Einzelinstituts- und Konzernebene auch für die interne Steuerung und Überwachung und das Meldewesen zu nutzen. Sie bilden auch eine wesentliche Grundlage für Entscheidungen des Managements sowie externer Investoren. Nicht zuletzt werden die nach den IFRS aufgestellten Abschlüsse von Ratingagenturen bei ihrer Ratingvergabe als ein wesentliches Instrument herangezogen und beeinflussen insofern u. a. die Höhe der institutsspezifischen Refinanzierungskosten.
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