Personaleinsatz wird hier verstanden als die Verrichtung einer Arbeit in einem System, nachdem die Zuordnung von Arbeitsaufgaben zu Menschen stattgefunden hat. Das Arbeitssystem wird determiniert durch die Arbeitsinhalte und die Arbeitsorganisation sowie die Gestaltung der Arbeitsbedingungen: Arbeitszeit, Arbeitsmittel, Arbeitsumgebung. Die Tätigkeiten werden ausgeübt unter einem Schutzschirm von Arbeitsschutzauflagen und -maßnahmen, die z. T. auf gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Vorschriften beruhen, z. T. darüber hinausgehend durch das Unternehmen gestaltet sind. Es ist Aufgabe des Bereichs Human Resources in Zusammenarbeit mit den Fachbereichen die Arbeit so zu gestalten, dass ihr output den organisationalen Zielsetzungen (z. B. Qualitäts- und Zeitvorgabe) entspricht, dass ihre Verrichtung jedoch den Ansprüchen und Erwartungen der Menschen (z. B. nach intellektueller Herausforderung, Gestaltungsfreiräumen, zeitlicher Gestaltbarkeit) entgegenkommt.
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