In jeder Revisionsabteilung werden die bei einer Prüfung anfallenden Dokumente in Form von Arbeitspapieren systematisch gesammelt – mehr oder weniger, knapp oder ausführlich. In der Praxis trifft man die unterschiedlichsten Ausprägungsformen an. Sie reichen von einer Standardisierung – insbesondere in größeren Revisionseinheiten – bis hin zu formlosen Gestaltungen in meist kleineren Revisionsabteilungen.
In dem vorliegenden Artikel wird neben grundlegenden Aussagen zu dem Themenkomplex „Arbeitspapiere in der Internen Revision“ ein Praxisbeispiel zu Aufbau und inhaltlicher Gestaltung von Arbeitspapieren vorgestellt. Wir möchten zeigen, dass „gute“ Arbeitspapiere nicht nur die Arbeit dokumentieren, sondern gleichzeitig auch einen Qualitätsnachweis Dritten gegenüber darstellen. Darüber hinaus lassen sich Arbeitspapiere mit IT-Unterstützung gut standardisieren und effizient erstellen.
Der Begriff „Arbeitspapiere“ wird vom Begriff „Dauerakte“ in der Weise abgegrenzt, dass Arbeitspapiere primär die prüfungsbezogenen Unterlagen und Nachweise für einen konkret durchgeführten Auftrag enthalten. Dauerakten umfassen dagegen Unterlagen von grundsätzlicher Bedeutung (z. B. Dokumentation der rechtlichen, wirtschaftlichen und organisatorischen Grundlagen), die über einen längeren Zeitraum Bestand haben und ständig aktualisiert werden. Auf Besonderheiten von Bank-Revisionen wird nicht eingegangen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7814.2005.01.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7814 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2005 |
Veröffentlicht: | 2005-02-01 |
Seiten 2 - 6
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