Zwei rechtliche Treiber befeuern die Globalisierung von Compliance-Standards, Prozessen und Trends: Die immer engere Verknüpfung des Netzes völkerrecht licher Verträge zur Regelung globaler Verhaltensregeln, zum einen, und die
zunehmende Bereitschaft nationaler Gesetzgeber, strafrechtliche Tatbestände auf Auslandssachverhalte auszudehnen (Extraterritorialität) zum anderen. Während es sich beim Abschluss völkerrechtlicher Verträge um einen Willensakt
souveräner Staaten handelt, häufig mit dem Ziel, ihre Rechtssysteme aufeinander abzustimmen, tritt die zunehmende Extraterritorialität nationaler Gesetze in ein Spannungsverhältnis zur nationalstaatlichen Souveränität. Daneben steht das sogenannte Soft Law, die rechtlich nicht bindende durch internationale Organisationen formulierte Auslegung von Vertragswerken und Regelungen, die aber oft zu einer faktischen Bindung führt, ohne dass der für völkerrechtliche Verträge notwendige Umsetzungsakt in nationales Recht vollzogen wird.
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